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3. im übrigen dem Entwurf in der ihm vom Reichstag gegebenen Fassung
zuzustimmen.
Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich den hiernach abgeänderten Entwurf
des gedachten Gesetzes mit dem ganz ergebensten Ersuchen zu übersenden,
die verfassungsmäßige Beschlußnahme des Reichstags über denselben
gefälligst herbeiführen zu wollen.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Der Entwurf wurde im Reichstag nach heißen parlamentarischen Kämpfen
angenommen. Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom
31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61).
Am 29. Juni 1873 legte der Reichskanzler (J. V. Delbrück) dem Bundesrat
den Entwurf einer Kaiserlichen Verordnung über die Tagegelder, Fuhrkosten und
die Umzugskosten der Reichsbeamten zur Beschlußfassung vor. 1) Die Bestim-
mungen desselben beruhten mit geringen, durch die eigentümlichen Verhältnisse
des Reichsdienstes bedingten Modifikationen auf den Grundsätzen, welche in dem
preußischen Gesetze, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten,
vom 24. März 1873, dem Königlich preußischen Erlaß, betreffend die Ver-
gütung der den Beamten bei Versetzungen erwachsenden Umzugskosten, vom
26. März 1855, dem Gesetz, betreffend die Gewährung von Tagegeldern und
Reisekosten bei Dienstreisen der Zivilbeamten in Elsaß-Lothringen, vom 3. Fe-
bruar 1872 und dem elsaß-lothringischen Gesetz, betreffend die Umzugskosten
der Zivilbeamten, vom 8. Juli 1872 enthalten sind.
4. Reichstag.
Gewährung von Diäten und Reisekosten an die Abgeord-
neten. Freie Fahrt auf den deutschen Bahnen. In einer am
26. März 1873 erfolgten Besprechung des Bundesrats machte sich derselbe über
1) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt. Abgedruckt findet sich das Schreiben in der
S. 304 (Note) erwähnten Quelle. — Vorlagen des Reichskanzlers, betreffend die Abgrenzung
der Bezirke der Disziplinarkammern, „National-Zeitung“ Nr. 279 vom 19. Juni 1873; be-
treffend die Anrechnung der in Gemeinde-, Kirchen= und Schulstellung verbrachten Zeit bei der
Pensionirung der Militäranwärter, Nr. 526 vom 11. November 1873; betreffend die viertel-
jährliche Gehaltsauszahlung, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 133 vom 11. Juni
1873 und Nr. 162 vom 15. Juli 1873; betreffend die Kautionen der Telegraphenbeamten,
Nr. 113 vom 16. Mai 1873; betreffend das Regulativ für das Verfahren beim Dis-
ziplinarhof, Nr. 291 vom 13. Dezember 1873. Bundesratsbeschluß, betreffend die Ernennung
der Mitglieder des Kaiserlichen Disziplinarhofs, „National-Zeitung“ Nr. 325 vom 16. Juli
1873. Antrag Badens, betreffend die Befreiung der Vereinsbevollmächtigten und Stations-
kontrolleure von den direkten Kommunalabgaben am Sitz ihres dienstlichen Wohnsitzes,
Nr. 513 vom 14. November 1873.