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mäßigung von Zöllen nur unter gleichzeitiger Gewährung einer Kompensation
für den dem Reiche dadurch erwachsenen Einnahmeausfall zulässig, und daß,
auch abgesehen von dem materiellen Inhalt der Vorlage, es nicht angemessen
sei, dieselbe dem Reichstage noch in der gegenwärtigen Session vorzulegen.
Schließlich wurde die Frage, ob die Vorlage nur unter gleichzeitiger
Kompensation für den Einnahmeausfall annehmbar sei, gegen die Stimmen
von Bayern, Großherzogtum Sachsen, Oldenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer
und jüngerer Linie verneint; ebenso die weitere, ob die Vorlage zu vertagen
sei, gegen dieselben Stimmen; darauf wurde in die Detailberatung des Ent-
wurfs eingetreten.
Im Reichstag wurde das Gesetz nach lebhaften Kämpfen mit der Ver-
änderung angenommen, daß nur der Zoll auf Roheisen aller Art, altes Bruch-
eisen und Rohstahl seewärts von der russischen Grenze, auf See= und Fluß-
schiffe alsbald, das heißt mit dem 1. Oktober 1873 völlig aufgehoben, der
Zoll auf andere Eisen= und Stahlwaren dagegen fürs erste nur ermäßigt werden
sollte. Vom 1. Januar 1877 aber sollte die gänzliche Aufhebung auch dieser
Zölle eintreten.
Auch in dieser Gestalt bezeichnete das Gesetz nach dem Zeugnis der
„Provinzial-Korrespondenz“ „einen der größten Fortschritte unserer Zollgesetz-
gebung, welcher vornehmlich der Landwirtschaft in hohem Maße zu statten
kommen wird.“
Als das Gesetz nach erfolgter Beratung im Reichstag zum zweitenmal an
den Bundesrat gelangte, wurde es daselbst einstimmig genehmigt. Gesetz, be-
treffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs, vom 7. Juli 1873 (Reichs-
Gesetzbl. S. 241).
Vertagung der Steuerreform (Ersetzung der Salzsteuer
durch Tabak= und Börsensteuer). Am 26. Februar 1873 gelangte im
Bundesrat der Bericht der Kommission zur Aufhebung der Salzsteuer (vgl. S. 305)
zur Verteilung. 1) Aus demselben ergab sich die ganze Schwierigkeit, welche der
geplanten Steuerreform entgegentrat.
Die Ausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr
bestritten nicht, daß aus der von der Kommission vorgeschlagenen Besteuerung
des Tabaks ein hoher Betrag zu erzielen sei, namentlich, wenn man sich ent-
schließen könnte, dieselbe in ihrer ganzen Ergiebigkeit auszunutzen. Das lasse
1) Der Bericht der Kommission für Aufhebung der Salzsteuer d. d. 26. Februar 1873
findet sich unter den Drucksachen des Bundesrats Nr. 45 Session 1873 in der oben S. 304
erwähnten Quelle. Ein Nachtragsbericht d. d. 22. März 1873 als Drucksache Nr. 60, die
Berichte der Ausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr d. d.
31. März 1873 Nr. 64 der Drucksachen und d. d. 17. April 1873 Nr. 75 der Druck-
sachen in derselben Quelle.