Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Die von der Kommission unterm 26. Februar und 22. März d. J. er- 
statteten Berichte haben die aufgeworfene Frage mit erschöpfender Gründlichkeit 
und Sachkunde erörtert, und sind völlig geeignet, eine sichere Grundlage für 
die Beurteilung derselben zu bilden. Dieselben werden daher in den Anlagen 
mitgeteilt. 
Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung der von der Kommission 
gemachten Vorlagen die ganze Angelegenheit in Beratung genommen. 
Indem indes die verbündeten Regierungen teils die vorgeschlagenen 
Steuern nicht für geeignet erachteten, einen Ersatz für die Salzabgabe zu bilden, 
teils wenigstens zurzeit die Einbringung einer auf Einführung derselben ge- 
richteten Vorlage nicht für ratsam hielten, befinden sie sich jetzt nicht in der 
Lage, dem Reichstage wegen eines Ersatzes der Salzabgabe durch andere Reichs- 
steuern Vorschläge zu machen. 
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, dem Reichstage hiervon Kenntnis 
zu geben. Der Reichskanzler 
v. Bismarck. 
Sonstige Vorlagen des Reichskanzlers, betreffend ver- 
schiedene Zollverwaltungs= und Steuerfragen. Es genügt, die- 
selben hier nur kurz zu erwähnen, wobei ich nur bemerken will, daß dieselben 
in Kohls Bismarck-Regesten sämtlich übersehen sind. )) 
29. März 1873. 
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend die Ermächtigung 
des Präsidiums zum Abschluß eines Handels= und Schiffahrtsvertrages mit Schweden und 
Norwegen, Nr. 62 der Drucksachen, Session 1873.2) 
* 
20. April 1873. 
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die gegen- 
seitige Verpflichtung der Bundesstaaten zur Erledigung von Requisitionen in Zoll= und 
Steuerangelegenheiten, Nr. 77 der Drucksachen. (Gelangte nicht an den Reichstag.) 3) 
. 
1) Wer sich für den Wortlaut derselben interessirt, findet denselben in der oben 
S. 304 erwähnten Quelle. 
2) Hinsichtlich der in der 52. Plenarsitzung des Bundesrats gemachten Mitteilung 
über die Verhältnisse Japans zu den Kiu-Liu-Inseln sei folgendes bemerkt: Japan hatte 
in neuerer Zeit die diplomatische Vertretung der von ihm als Eigentum betrachteten Kiu- 
Liu-Inseln (den Archipel zwischen Kiusiu und Formosa), die früher von einem Japan 
tributpflichtigen Könige beherrscht wurden, übernommen, und Deutschland hatte infolge 
davon verlangt, daß ihm in Bezug auf den Verkehr mit diesen Inseln die Vorrechte der 
meistbegünstigten Nationen zugestanden würden, welche die Engländer, Niederländer und 
andere schon früher gegen die Kiu-Liu-Inseln erworben hatten. Dieser Forderung wurde, nach 
einem Bericht des Kaiserlichen Minister-Residenten in Yeddo, seitens der japanischen Regierung 
in bereitwilligster Weise Genüge geleistet. (Vergl. „Nat.-Ztg.“ Nr. 605 vom 30. Dez. 1872.) 
3) Die Beschlußnahme des Bundesrats erfolgte erst in der Session 1874.
	        
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