— 401 —
war noch eine anderweitige Verständigung zwischen Reichstag und Bundesrat
erforderlich, die schließlich gelang, da der Bundesrat (29. Mai 1873) sich mit
den Abänderungen des Reichstags einverstanden erklären konnte. Gesetz vom
13. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 129).
Umgestaltung der deutschen Festungen. Die vereinigten Aus-
schüsse für das Landheer und die Festungen und für das Rechnungswesen er-
statteten unter dem 2. März 1873 dem Bundesrate Bericht über den Entwurf
eines Gesetzes, betreffend die Umgestaltung der deutschen
Festungen, ausschließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen. Die Ausschüsse
empfahlen dem Bundesrate die Genehmigung des Entwurfs mit einer Modi-
fikation der Art. 1 und 2, wonach statt der ursprünglich festgesetzten Summe
von 68 Millionen Thalern eine solche von 72 Millionen Thalern aus den
reservirten 1 ½ Milliarden Franken der von Frankreich zu zahlenden Kriegs-
kostenentschädigung zur Umgestaltung der deutschen Festungen ausgeschieden werden
und von dieser Summe dem Reichskanzler für die Jahre 1873 und 1874
19 Millionen (statt 18 des Entwurfs), für die folgenden zehn Jahre
aber je 5 300 000 Thaler (statt 5 Millionen des Entwurfs) zur Verfügung
gestellt werden sollten, dagegen in der den Motiven angehängten Kosten-
übersicht der einzelnen Festungen als neue Position Nr. 6 die Festung Ulm ein-
zuschalten sei.
Aus den Beratungen des Bundesratsausschusses über die Umgestaltung
der deutschen Festungen ist noch mitzuteilen, daß für die Südgrenze des
Reiches keine Befestigungsanlagen in Aussicht genommen wurden, weil eine
wirksame Sicherung dort nur mit ganz exorbitanten Unkosten erreichbar und
vom politischen wie vom militärischen Standpunkt aus noch am ersten entbehrlich
erschien. Die Ausgabe von 4 Millionen Thalern für Ingolstadt wurde
auf Antrag des bayerischen Bevollmächtigten beschlossen. Nach den Ausführungen
desselben fällt Ingolstadt für den Süden des Reiches eine ähnliche Rolle zu
wie Spandau im Norden. In Ingolstadt seien nicht allein jetzt schon große
Vorräte für die Ausrüstung der bayerischen Armee niedergelegt, Werkstätten
etablirt, sondern die bayerische Regierung habe bereits die erforderlichen Ein-
leitungen getroffen, um überhaupt ihre sämtlichen größeren militär-technischen
Etablissements, als die Geschützgießerei, die Gewehrfabrik, die Laboratorien, von
denen einige nicht allein für Bayern, sondern auch für norddeutsche Heeresteile
thätig sind, dahin zu verlegen. Die Festung liege am Vereinigungspunkte von
sechs Eisenbahnen und bedürfe nur des permanenten Ausbaues provisorischer
Werke sowie einiger detachirten Forts. Für letztere sollten nach den Beschlüssen
der Ausschüsse 2 Millionen und für den Ausbau von neun Vorwerken eine
gleiche Summe verwendet werden.
In der Sitzung vom 15. März 1873 trat der Bundesrat den
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 26