Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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war noch eine anderweitige Verständigung zwischen Reichstag und Bundesrat 
erforderlich, die schließlich gelang, da der Bundesrat (29. Mai 1873) sich mit 
den Abänderungen des Reichstags einverstanden erklären konnte. Gesetz vom 
13. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 129). 
Umgestaltung der deutschen Festungen. Die vereinigten Aus- 
schüsse für das Landheer und die Festungen und für das Rechnungswesen er- 
statteten unter dem 2. März 1873 dem Bundesrate Bericht über den Entwurf 
eines Gesetzes, betreffend die Umgestaltung der deutschen 
Festungen, ausschließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen. Die Ausschüsse 
empfahlen dem Bundesrate die Genehmigung des Entwurfs mit einer Modi- 
fikation der Art. 1 und 2, wonach statt der ursprünglich festgesetzten Summe 
von 68 Millionen Thalern eine solche von 72 Millionen Thalern aus den 
reservirten 1 ½ Milliarden Franken der von Frankreich zu zahlenden Kriegs- 
kostenentschädigung zur Umgestaltung der deutschen Festungen ausgeschieden werden 
und von dieser Summe dem Reichskanzler für die Jahre 1873 und 1874 
19 Millionen (statt 18 des Entwurfs), für die folgenden zehn Jahre 
aber je 5 300 000 Thaler (statt 5 Millionen des Entwurfs) zur Verfügung 
gestellt werden sollten, dagegen in der den Motiven angehängten Kosten- 
übersicht der einzelnen Festungen als neue Position Nr. 6 die Festung Ulm ein- 
zuschalten sei. 
Aus den Beratungen des Bundesratsausschusses über die Umgestaltung 
der deutschen Festungen ist noch mitzuteilen, daß für die Südgrenze des 
Reiches keine Befestigungsanlagen in Aussicht genommen wurden, weil eine 
wirksame Sicherung dort nur mit ganz exorbitanten Unkosten erreichbar und 
vom politischen wie vom militärischen Standpunkt aus noch am ersten entbehrlich 
erschien. Die Ausgabe von 4 Millionen Thalern für Ingolstadt wurde 
auf Antrag des bayerischen Bevollmächtigten beschlossen. Nach den Ausführungen 
desselben fällt Ingolstadt für den Süden des Reiches eine ähnliche Rolle zu 
wie Spandau im Norden. In Ingolstadt seien nicht allein jetzt schon große 
Vorräte für die Ausrüstung der bayerischen Armee niedergelegt, Werkstätten 
etablirt, sondern die bayerische Regierung habe bereits die erforderlichen Ein- 
leitungen getroffen, um überhaupt ihre sämtlichen größeren militär-technischen 
Etablissements, als die Geschützgießerei, die Gewehrfabrik, die Laboratorien, von 
denen einige nicht allein für Bayern, sondern auch für norddeutsche Heeresteile 
thätig sind, dahin zu verlegen. Die Festung liege am Vereinigungspunkte von 
sechs Eisenbahnen und bedürfe nur des permanenten Ausbaues provisorischer 
Werke sowie einiger detachirten Forts. Für letztere sollten nach den Beschlüssen 
der Ausschüsse 2 Millionen und für den Ausbau von neun Vorwerken eine 
gleiche Summe verwendet werden. 
In der Sitzung vom 15. März 1873 trat der Bundesrat den 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 26
	        
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