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Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Staates, vorzugsweise eines deutschen
Bundesstaates; ferner im letzten Alinea: in Lombarddarlehen oder inländischen
oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln ersten Ranges u. s. w., und
eine Modifikation zu § 4, im übrigen dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu
erteilen. !1) Gesetz vom 22. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 117).2)
10. Reichsfinanzen.
Haushaltsetat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874.
Den Entwurf des bezüglichen Gesetzes legte der Kanzler dem Bundesrat am
9. Mai 1873 vor.3) Gesetz vom 5. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 301).
Gesetzentwurf über die Verwaltung der Einnahmen und
Ausgaben des Reichs und die Kontrolle des Reichshaushalts
für 1873. Ueber den in der vorigen Session dem Bundesrat und dem
1) Vgl. den Artikel: „Der Invalidenfonds“ in der „National-Zeitung“ Nr. 301 vom
1. Mai 1873; Vorlage des Reichskanzlers, betreffend die Wahl der Bankhäuser, deren
Vermittlung zur Einziehung von Wechsel= und Darlehnsforderungen sowie zur Erwerbung
und Veräußerung von Schuldverschreibungen für Rechnung des Invalidenfonds in Anspruch
zu nehmen ist, „National-Zeitung“ Nr. 549 vom 25. November 1873.
2) Reichskanzlervorlage von Gesetzentwürfen, betreffend die Gewährung von nach-
träglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinde, s. „National-Zeitung“ Nr. 293
vom 27. Juni 1873; betreffend das abzuändernde Invalidenpensionsgesetz, Nr. 195 vom
27. März 1873; das abzuändernde Militärpensionsgesetz, Nr. 596 vom 22. Dezember
1873; die Aufbesserung der Lage der Unteroffiziere, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“
Nr. 78 vom 2. April 1873; die Erweiterung der Dienstgebäude des Kriegsministeriums
und Generalstabs in Berlin, „National-Zeitung“ Nr. 155 vom 2. April 1873; den Kriegs-
kartenbedarf des deutschen Heeres, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 49 vom
27. Februar 1873; Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen an Offiziere des Reichsheeres
und der Marine, „National-Zeitung“ Nr. 193 vom 26. April 1873 und Nr. 230 vom
19. Mai 1873; die Liquidation der französischen Eisenbahngesellschaften für Fuhr= und
Frachtkosten im Interesse der deutschen Kriegsverwaltung, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“
Nr. 88 vom 16. April 1873; Vorlage einer Verordnung, betreffend die Verwaltung des
Reichskriegsschatzes, „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 247 vom 23. Oktober 1873;
Bemerkungen der Bundesratsausschüsse zu dem Etat der Verwaltung des Reichsheeres
für 1874, „National-Zeitung“ Nr. 175 vom 16. April 1873; Bundesratsbeschluß, betreffend
die Umwandlung der Bundes-Schul-Kommission in die Reichs-Schul-Kommission, „Norddeutsche
Allgemeine Zeitung“ Nr. 77 vom 1. April 1873 und „National-Zeitung“ Nr. 136 vom
21. März 1873.
3) Abgedruckt in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Nr. 110 vom 13. Mai
1873; in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähntes Datum. Reichskanzlervorlage, betreffend
den Entwurf eines Gesetzes über die Regelung des Haushalts vom Jahre 1872 (Dis-
position über Einnahmenüberschuß von 14½ Millionen Thalern), s. „Norddeutsche All-
gemeine Zeitung“ Nr. 130 vom 7. Juni 1873; desgleichen betreffend eine Uebersicht der
ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Reichs für das Jahr 1872, Nr. 123 vom
29. Mai 1873.