Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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durch einen Bundesratsbeschluß, sondern auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen 
müsse. Dieser Weg wurde, wie es scheint, deshalb für angezeigt erachtet, weil 
bei der ersten Beratung im Bundesrate von seiten des hamburgischen Bevoll- 
mächtigten darauf hingewiesen wurde, daß dem Ausschußantrage die bezügliche 
Bestimmung der preußisch-hamburgischen Militärkonvention vom 23. Juli 1867 
entgegenstehe. 
Indemnität für Fondsübertragungen. Die Marineverwal- 
tung hatte in den Jahren 1867—1871 sich einiger Fondsübertragungen von 
einem Jahre ins andere schuldig gemacht, für welche sie meinte, mittelst einfacher 
Dechargirung der Staatsrechnungen der betreffenden Jahre Indemnität erhalten 
zu können. Der Reichstag erachtete aber zur Sühne des begangenen Unrechts 
ein besonderes Indemnitätsgesetz für notwendig, und legte dem Bundesrat einen 
bezüglichen Gesetzentwurf unterm 23. Februar 1873 vor. Dannach sollten die 
betreffenden Ausgaben (37503 Thaler 24 Silbergroschen für Indienststellung 
von Schiffen) als Etatsüberschreitungen gebucht und auf die französische Kriegs- 
kontribution zur Deckung angewiesen werden. Gesetz vom 29. März 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 59). 
Eine Vorlage des Reichskanzlers vom 15. April 1873 veranlaßte den 
Bundesrat zum Erlaß von Bestimmungen über die Entwertung von 
Wechselstempelmarken (Nr. 73 der Drucksachen von 1873).1) 
11. Elsaß-sothringische Angelegenheiten. 4% 
Der Eintritt Elsaß-Lothringens in das deutsche Ver- 
fassungsleben. Nach einem von Bismarck dem Bundesrat unterbreiteten 
Vorschlage sollte Elsaß-Lothringen mit dem 1. Januar 1874 in die volle Be- 
1) Das in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Schreiben findet sich abgedruckt in 
der S. 304 (Note) erwähnten Quelle. Reichskanzlervorlagen von Gesetzentwürfen, betreffend 
a) den nach dem Gesetz vom 8. Juli 1872 einstweilen reservirten Teil der französischen 
Kriegsentschädigung, „National-Zeitung“ Nr. 274 und 275 vom 16. und 17. Juni 1873; 
b) Geldmittel zur Erweiterung der Dienstlokalitäten des Auswärtigen Amts, Nr. 131 vom 
8. Juni 1873; c) den Anteil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen 
Kriegskostenentschädigung, Nr. 120 vom 25. Mai 1873 und Nr. 122 vom 28. Mai 1873; 
betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener und vernichteter Schuldurkunden 
des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs, Nr. 81 vom 5. April 1873; Anträge 
beziehungsweise Vorlagen des Kanzlers, betreffend eine Uebersicht der Verwaltung der 
Norddeutschen Bundes= und Deutschen Reichsschuld, Nr. 139 vom 18. Juni 1873; den 
Ankauf zweier Grundstücke auf der Insel Coolung-su zu Zwecken des Konsulats, Nr. 298 
vom 21. Dezember 1873; Denkschrift desselben, betreffend die durch den Krieg gegen 
Frankreich veranlaßten oder damit im Zusammenhange stehenden außerordentlichen Aus- 
gaben und Einnahmen für das Jahr 1872, Nr. 136 vom 14. Juni 1873; Wahl von 
Mitgliedern der Bundesschuldenkommission, „National-Zeitung“ Nr. 237 vom 24. Mai 1873.
	        
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