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12. Verschiedenes.
Die mecklenburgische Verfassungsangelegenheit. Als im
Jahr 1873 die mecklenburgische Verfassungsfrage zum drittenmal im Reichstag
zur Beratung!) gelangte und zur Annahme des Büsingschen Antrages führte,
hatte der dortige Gesandte v. Bülow im Bundesrat mit großen Schwierigkeiten
zu kämpfen. Die Stimmung war durch den Mißerfolg auf dem mecklen—
burgischen Landtag ungünstig beeinflußt; auch wurde die stete Wiederholung der
liberalen Anträge unbequem. Es war die Zeit des Kulturkampfes, und die
Reichsregierung bedurfte der Unterstützung der Nationalliberalen. Das Bestreben,
diese Partei zu schonen, drückte sich denn auch unverkennbar in den Bemer-
kungen aus, welche der Vorsitzende des Ausschusses, Staatsminister Delbrück,
in der Sitzung vom 26. Juni 1873 an das Referat des bayerischen Justiz-
ministers Fäustle knüpfte. Letzterer hatte bereits die bedenkliche Rückwirkung
der mecklenburgischen Zustände auf das Reich betont und dieselben als eine
Kalamität bezeichnet, deren Abstellung im Interesse aller Bundesregierungen
liege. Dennoch war er für einfache Ablehnung; auch den Ausdruck eines
Wunsches für das Gelingen der Reform könne er nicht vorschlagen, da ein
solcher den Bundesrat mehr, als richtig sei, binde und einer zu Recht bestehen-
den Verfassung und den wiederholt dargelegten Entschließungen der Regierung
gegenüber kaum erforderlich sei. Minister Delbrück erkannte zwar den Anspruch
der mecklenburgischen Regierung auf den Schutz des Reichs an, meinte aber,
deutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 216 vom 17. September 1873, Nr. 267 vom 15. November
1873 und Nr. 270 vom 19. November 1873, die Kriegsgerichte, Nr. 125 vom 31. Mai
1873, die Zwangsverkaufsliegenschaften, Nr. 106 vom 5. Juli 1873, die protestantischen
Stiftungen, Nr. 237 vom 11. Oktober 1873, über die Rechtsverhältnisse der zum dienst-
lichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände auf Elsaß-Lothringen,
Nr. 248 vom 24. Oktober 1873, die Steuerermäßigungen, Nr. 74 vom 28. März 1873,
den Verkauf der zum Staatsgut gehörigen Liegenschaften (Kanzlervorlage vom 4. März
1873, in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt), Nr. 58 vom 9. März 1873, die Be-
steuerung des Branntweins (Kanzlervorlage vom 2. März 1873, in Kohls Bismarck-
Regesten unerwähnt), Nr. 57 vom 8. März 1873, betreffend die Entnahme von 38 Millionen
Thalern aus der französischen Kriegskontribution für die Reichseisenbahnen, Nr. 83 vom
8. April 1873, die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über den Uebergangsverkehr
mit steuerpflichtigen Gegenständen, Nr. 115 vom 18. Mai 1873, die Grenzlinie von Elsaß-
Lothringen, Nr. 147 vom 27. Juni 1873, die Zollverhältnisse in den Reichslanden, Nr. 193
vom 20. August 1873, den Bauschsummenetat derselben, Nr. 102 vom 2. Mai 1873, das
Berggesetz, Nr. 277 vom 27. November 1873, den Landeshaushalt für 1874, Nr. 294
vom 17. Dezember 1873.
1) Vgl. Bd. I. S. 268 f. und oben S. 197, 263. Bülows Referat über die Be-
ratung in der Petitionskommission findet sich abgedruckt in Hirschfelds Werk „Friedrich
Franz II.“, Bd. II. S. 307 f. Auch die folgenden Ausführungen sind Hirschfelds Werk
entnommen.