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des Bundesrats abweichende Ansicht im Reichstag aussprach. Der Vorgang
ereignete sich bei Beratung des Antrags des Abgeordneten Hagen und Genossen
wegen der Bundespräsidialverordnung vom 22. Dezember 1868 über die Kom-
munalsteuern des Heeres. Der Abgeordnete Hagen hatte behauptet, daß der
Erlaß dieser Verordnung durch den Artikel 61 der Bundesverfassung nicht ge-
rechtfertigt war. Die Kommissare des Bundesrats, insonderheit der Kriegs-
minister v. Roon, hielten starr an der Ansicht fest, daß die Verordnung durch-
aus verfassungsmäßig erlassen sei. «
Unmittelbar nach Roon, der ausdrücklich betont hatte, er habe nur das
Wort ergriffen, „um zu kennzeichnen, welchen Standpunkt die Bundesregierung
zu der Frage einnimmt,“ erhob sich der Geheime Legationsrat Hofmann, um
zu erklären, daß die hessische Regierung von einer Auffassung ausgehe, „die
derjenigen des hohen Bundespräsidiums entgegengesetzt ist.“ Hofmann schloß
seine Rede unter lebhaftem Bravo der Linken. Roon antwortete etwas gereizt,
das Bedauern aussprechend, daß „die Diskussionen des Bundesrats in gewissem
Grade in den Reichstag verlegt worden sind.“ Der Geheime Regierungsrat
v. Puttkamer suchte als Kommissar des Bundesrats noch einmal die Legalität
der eingangs erwähnten Präsidialverordnung zu verteidigen und erklärte damit
die Ansicht Hofmanns als eine falsche.
In der „Spenerschen Zeitung“ wurde der Vorgang als „eine an die Zeiten
des alten Deutschen Bundes erinnernde Erscheinung und als eine Verbündung
des kleinstaatlichen Partikularismus mit dem Partikularismus der abstrakten
Doktrin, wie solche in dem Hagenschen Antrag verkörpert war,“ bezeichnet.
Der Geheime Legationsrat Hofmann sah sich daraufhin veranlaßt, ein
Schreiben an die „Spenersche Zeitung“ zu richten, in welchem es heißt:
„Der erwähnte Artikel legt meinem Verhalten Absichten und Beweggründe
unter, die mir vollkommen fremd sind. Der Beifall, mit welchem meine Be-
merkungen teilweise von einzelnen Abgeordneten auf der linken Seite des Hauses
aufgenommen worden sind, war von mir nicht gesucht, er war mir nicht ein-
mal erwünscht. Die Vermutung, daß mein Auftreten der Anfang eines systema-
tischen Zusammengehens der hessischen Regierung mit oppositionellen Elementen
des Reichstags sei, entbehrt aller und jeder Begründung.“
Nachdem alsdann gesagt worden, daß der Debatte des Reichstags vom
28. Mai eine viel zu große politische Bedeutung beigelegt worden sei, fährt
das Schreiben fort:
„Mein Herr Gegner mag mir glauben, daß ich mich nur sehr ungern
und schwer entschloß, gegen die Ansichten des Präsidiums im Reichstag auf-
zutreten. Allein die Lage der Sache ließ mir keine Wahl. Nach allem, was
mir über die Petitionen oberhessischer Gemeinden, über die Stimmung und die
Vorgänge in der hessischen zweiten Kammer sowie über die Auffassung meiner
Regierung bekannt war, durfte ich nicht schweigen. Die beteiligten Gemeinden