III. Abschnitt.
Aus der Werkstatt des Zollbundesrats.
Bereits im Vorwort habe ich dem Leser das Versprechen abgegeben, daß
er die Qual der Bevollmächtigten, welche die trockensten Referate über zum Teil
ganz kleinliche Gegenstände anzuhören hatten, nicht mit durchmachen müsse. Die
Fragen, die damals zur Entschließung standen, hatten augenblicklich ja alle ein
aktuelles Interesse, heutzutage sind sie längst überwunden. Es kann sich also-
nur darum handeln, die wichtigsten Vorlagen, welche in der Session den Bundes-
rat beschäftigten, zu erwähnen und im Anschluß daran mitzuteilen, wie sich
die einzelnen Bundesregierungen dazu verhielten.
Die pieces de résistance des Bundesrats bildeten in seiner ersten Session:
der viele Verkehrserleichterungen einführende neue Handelsvertrag mit Oesterreich
vom 9. März 1868 1) und das damit in Verbindung stehende Tarifgesetz, die
Handelsverträge mit dem Kirchenstaat und Spanien, sowie das Gesetz über die
Tabaksteuer, welches eine gleichmäßige Besteuerung des einheimischen Tabaks.
herstellte. Die letzten Arbeiten des Zollbundesrats bezogen sich im wesentlichen
auf den Anschluß Mecklenburgs und Lübecks sowie einiger hamburgischen Ge-
bietsteile an den Zollverein. Aus Rücksicht auf Erleichterung des Verkehrs und
auf die Sicherheit der Zollgrenze war die Hereinziehung einzelner Teile des
hamburgischen Gebiets und einiger davon umschlossenen preußischen Gebiets-
stücke in die Zollvereinsgrenze notwendig geworden. Demzufolge wurde die
Hereinziehung der bezeichneten Gebietsteile und die Bildung einer Kommission
beschlossen, welche berufen sein sollte, die neue Zollgrenze zu ziehen, die erforder-
lichen neuen Verwaltungseinrichtungen zu treffen und die damit in Verbindung
stehenden Gesetze und Regulative auszuarbeiten. In der 19. und letzten Sitzung
des Zollbundesrats am 30. Juli wurde demselben von seiten des Vorsitzenden
1) Vxgl. über den letztgedachten Vertrag und dessen Behandlung im Bundesrat die
„National-Zeitung“ Nr. 306 vom 3. Juli 1868.