Bestimmungen des ursprünglichen Tabaksteuerentwurfes liefen hinaus auf
eine Erhöhung der Eingangssteuer für Rohtabak von 4 auf 6 Thaler, für
Cigarren von 20 auf 25 Thaler per Zentner, Fortfall der Uebergangsabgabe
von einem Bundesstaat in den andern, Annahme einer Steuer von 12 Thaler
vom preußischen Morgen und eine angemessene vom Bundesrat zu bestimmende
Exportbonifikation. 1)
Schon bei den Ausschußverhandlungen traten starke, unvermittelt gebliebene
Meinungsverschiedenheiten zu Tage. Der zum Referenten bestellte bayerische
Staatsrat v. Weber wollte die Vorlage durch Herabsetzung der Steuer auf den
zum Tabakbau verwendeten Morgen Landes von 12 auf 6 Thaler in schutz-
zöllnerischem Geiste verbessern, Baden verwarf die ganze Vorlage, Württemberg
befürwortete an Stelle der Bodensteuer eine Konsumtionssteuer, Hessen verlangte
eine klassifizirte Bodensteuer.2) Nachdem die erste Abstimmung über den Ent-
wurf Stimmengleichheit, die zweite eine Majorität von 2 Stimmen (bei Fort-
fall der Zollerhöhung für Cigarren von 20. Thaler auf 25 Thaler) ergeben
hatte, 3) nahm der Bundesrat diese Vorschläge unter dem Widerspruch von
Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, beiden Mecklenburg und Sachsen-Meiningen
mit 38 Stimmen an. 4)
Das Zollparlament schloß sich in seiner Mehrheit dem Widerspruch gegen
die Erhöhung der Steuer an und genehmigte schließlich nur die allgemeine
Einführung des Steuersatzes von 6 Thaler pro Morgen, ohne den Zoll auf
den auswärtigen Tabak zu erhöhen. Gesetz vom 26. Mai 1868 (Bundes-
Gesetzbl. S. 319).
In derselben vierstündigen Sitzung des Bundesrats wurde auch über die
Tarifreform debattirt, welche beträchtliche Zollermäßigungen und Zoll-
befreiungen involvirte und zum Ersatz für die hierdurch zu gewärtigenden Zoll-
ausfälle eine Petroleumsteuer von 15 Sgr. auf den Zentner proponirte. 5)
1) Ueber die Bestimmungen des Entwurfs vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 120 vom
11. März 1868, Nr. 129 vom 17. März 1868 und die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“
Nr. 66 vom 18. März 1868. Ein Bescheid Delbrücks auf eine Anfrage des Zentral-
komites der Berkiner Tabakhändler, betreffend die Absicht einer Erhöhung der Tabak-
steuer, findet sich abgedruckt in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Nr. 300 vom
22. Dezember 1867.
2) Referate über die Ausschußverhandlungen in der „National-Zeitung“ Nr. 184 vom
20. April 1868 und Nr. 186 vom 21. April 1868 und in der „Norddeutschen Allgemeinen
Zeilung“ Nr. 94 vom 18. April 1868.
3) Die einzelnen Beschlüsse des Ausschusses sind verzeichnet in der „National-Zeitung“
Nr. 206 vom 2. Mai 1868.
4) „National-Zeitung“ Nr. 217 vom 10. Mai 1868.
5) Eine Analyse der ursprünglichen Bundesratsvorlage findet sich in der „National-
Zeitung“ Nr. 156 vom 1. April 1868. Kritik derselben und des der englischen Zoll-