IV. Abschnitt.
Die Korrespondenz des Vorsitzenden des Zollbundesrats
mit demselben.
Von den 103 Drucksachen der I. Session (1868) entfallen 45 auf Anträge
bezw. Vorlagen Bismarcks, 6 Delbrücks; sodann auf Anträge: von Bayern 5,
Sachsen 4, Württemberg 1, Baden 4, Hessen 1, Mecklenburg-Schwerin 1,
Reuß jüngerer Linie 1, Hamburg 1, Bremen 2, Lübeck, Bremen und Ham-
burg 1. Die Zahl der Ausschußberichte beträgt 28.1)
Wie völlig unbekannt diese ausgedehnte Bismarck-Korrespondenz bisher
war, geht daraus hervor, daß Horst Kohl in seinen Bismarck-Regesten aus der
ganzen Periode des Zollbundesrats nur zwei Schreiben des Bundeskanzlers
richtig anführt. 2)
Man ersieht aus der folgenden Korrespondenz, wie sehr sich Bismarck bei
Gründung des Zollvereins für dessen Arbeitspensum interessirte; auch die un-
bedeutendsten Zollfragen läßt er sich zur Zeichnung vorlegen, und erst hart am
Ende der Session erlahmt sein Interesse an den Verhandlungen.
Die ursprüngliche Absicht, wenigstens die von Bismarck gezeichneten
Schreiben hier zum Abdruck zu bringen, habe ich aufgegeben. Der Stoff ist
zu spröde, um den Leser zu fesseln. Bald handelt es sich um reine Ueber-
sendungsschreiben, bald um Vorlagen, deren Inhalt bereits aus den Reichs-
tagsdrucksachen bekannt ist, zumeist aber um rein zolltechnische Sachen, denen
man nach keiner Richtung hin heute noch ein Interesse abzugewinnen vermag.
1) Den Inhalt der Drucksache Nr. 85 vermag ich nicht anzugeben, die betreffende Nummer
war, als der Reichstagsbibliothek das Exemplar der Bundesrats-Drucksachen zuging, ver-
griffen, und das Bundeskanzer-Amt hat es unterlassen, dafür eine Abschrift der Drucksache
beizufügen.
2) Nämlich das Schreiben vom 26. März 1868 (Denkschrift über die Ermäßigung der
Eisenzölle), und vom 31. März (Handelsvertrag mit den Hawatüschen Inseln). Falsch ist bei
Kohl das Datum 28. April 1868, unter welchem er Bismarck dem Bundesrat den Handelsvertrag
mit Oesterreich vorlegen läßt. Diese Vorlage erfolgte mittelst Schreibens vom 9. März 1868;
falsch ist ebenso das Datum des 7. Mai 1868 bei Ueberweisung des Tabaksteuergesetzes
an den Zollbundesrat. Das betreffende Schreiben datirt vom 9. März 1868.