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Bei dieser Sachlage wird es genügen, wenn hier nur das Datum und der
Inhalt der betreffenden Schreiben des Vorsitzenden des Bundesrats des deutschen
Zollvereins angeführt wird mit der Angabe, ob Bismarck dieselben selbst ge-
zeichnet hat, oder ob er die geschäftliche Erledigung Delbrück überließ. )
Berlin,?) 3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend das Regulativ über die Behandlung des
Güter= und Effektentransportes auf den Eisenbahnen.
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3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend die Jahresabrechnungen über die Zölle und
die gemeinschaftliche Rübenzuckersteuer.
3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend den Abschluß eines Handels= und Schiffahrts-
vertrages mit Portugal. n„
3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend Organisationsveränderungen und Personalien
bei der Zollverwaltung. 4
3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend Zollerleichterungen für die Einfuhr von Wein
auf der Niederländischen Rhein-Eisenbahn.
3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend zollfreie Ablassung von eisernen Schiffsbooten,
eisernen Masten 2c.
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3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend die Feststellung des Nettogewichtes durch
probeweise Verwiegung kleiner Holzschachteln und Kisten mit Konfituren.
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3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend den Ausschluß der Langeschen Schiffswerft
bei Grohn vom Zollvereinsgebiete.
3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend den Zollerlaß für die während des Trans-
ports durch Zufall zu Grunde gegangenen Begleitscheingüter.
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3. März 1868.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend die Bewilligung eines Pferdegelder-Zuschusses
für die berittenen Grenzbeamten.
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1) In lder Vorrede zu dem Werke „Die Ansprachen des Fürsten Bismarck“ hatte ich
die Herausgabe der gesamten politischen und unpolitischen Korrespondenz des Einigers
Deutschlands angekündigt. Wegen der großen Anzahl bisher nicht bekannt gewordener
Bismarck-Schreiben, welche das vorstehende Werk an den Tag fördert, hat die Ausführung
dieses Planes hinausgeschoben werden müssen.
2) Soweit nichts anderes bemerkt ist, sind sämtliche Anschreiben an den Bundesrat aus
Berlin datirt.