Die zweite Session des Bundesrats des Zollvereins.
(28. April bis 20. Dezember 1869.)
I. Abschnitt.
Einkleitung.
Die zweite Session des Zollbundesrats hatte in nur elf Sitzungen ein
geringeres Arbeitspensum zu erledigen als die vorangehende Session.1) Auch
widmete sich Bismarck ihren Arbeiten nicht mehr mit dem Interesse wie vorher.
Er führte den Vorsitz nur in der ersten (28. April), zweiten (8. Mai) und
achten Sitzung (22. Juni) und überließ denselben dem Präsidenten Delbrück
in der dritten (19. Mai), der vierten (2. Juni), fünften (4. Juni), sechsten
(7. Juni), siebenten (19. Juni), neunten (2. Juli), zehnten (9. Dezember)
und elften Sitzung (20. Dezember). Im Laufe der zweiten Sitzung übertrug
Bismarck den Vorsitz dem Freiherrn v. Perglas. 2)
Die Protokolle erwähnen Bismarck nur in Bezug auf Mitteilungen, be-
treffend die Ernennung der neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat 3), die
Beauftragung des Geheimen Ober-Regierungsrats Eck mit der Führung des
Sitzungsprotokolls 4), einige Beschlüsse des Zollparlaments 5) und einen sonstigen
Verwaltungsgegenstand von untergeordneter Bedeutung.6)
Der eigentliche Leiter der Verhandlungen?) war Delbrück, dem als die
1) Zahl der Paragraphen nur 174 gegen 226 im Jahre 1868. Die Verordnung, be-
treffend die Einberufung des Bundesrats auf den 28. April, (von Bismarck gegengezeichnet)
d. d. 17. April 1869 findet sich abgedruckt im Bundes-Gesetzblatt S. 119.
2) § 21 der Protokolle.
3) §§ 1 und 10 der Protokolle.
4) § 2 der Protokolle.
5) §§ 110, 111, 112 der Protokolle.
56) § 113 der Protokolle. Ermächtigung des ersten Ausschusses zur Feststellung der
Kostenanschläge für die bauliche Einrichtung der Zollabfertigungsstellen im hamburgischen
Freihafengebiet.
7) Die üblichen Referate über die Sitzungen des Zollbundesrats findet man in der
„National-Zeitung“ 1869 Nr. 196, 211, 227, 251, 255, 259, 282, 285, 303, 577, 595.