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Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu
Schwarzburg-Rudolstadt, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-
Sondershausen, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
die zum Bundesrat des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten;
von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß ä. L.: der Großherzoglich sächsische
Finanzrat Dr. Heerwart; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß j. L.,
von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe, von Sr. Durchlaucht
dem Fürsten zur Lippe, von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck, von
dem Senate der freien Hansestadt Bremen, von dem Senate der freien und
Hansestadt Hamburg: die zum Bundesrat des Norddeutschen Bundes ernannten
Bevollmächtigten.
Im Laufe der Session traten noch hinzu für Preußen: der Geh. Ober-
Finanzrat Hasselbach und der Finanzminister Camphausen; für Hessen
der Ober--Steuerrat Göring. 1)
Neue, nicht bereits aus dem Bundesrat des Norddeutschen Bundes be-
kannte Bevollmächtigte waren der königl. sächsische Finanzrat Wahl, der
badische Ministerialrat Eisenlohr, der hessische Ober-Steuerrat Göring und der
Finanzrat Dr. Heerwart.
Königreich Sachsen.
Finanzrat Wahl
(geboren 1. Juli 1826, gestorben Anfangs Juni 1882).
Gustav Adolf Wahl war 1870|/71 als Mitwirkender bei der Darlehnskasse be-
teiligt, bei Anschluß der Gebietsteile von Mecklenburg-Schwerin, Lübeck und Hamburg an
den deutschen Zollverband zeichnete er sich aus und ging zu den Zollverhandlungen zwischen
Deutschland und Oesterreich im Jahre 1877 nach Wien. Schon früher, im Jahre 1865,
war er zur Abhaltung von Zollverhandlungen zwischen Oesterreich und Sachsen im Auftrage
seiner Regierung in Wien mit Erfolg thätig gewesen. 1869 erfolgte seine Ernennung zum
Geh. Finanzrat und 1877 zum Zoll= und Steuerdirektor. Leider konnte er in letzterem
Amte seine Thätigkeit, die er, trotz mehrfacher ehrenvoller Berufungen nach Berlin, dem
Vaterlande fortgesetzt zu widmen bestrebt war, nicht zur Entfaltung bringen, da ein Schlag-
fluß, der ihn im Februar 1878 traf, seine geistige und körperliche Kraft lahmlegte. Am
1. Mai 1880 wurde ihm unter Ausdruck des lebhaftesten Bedauerns und mit dem
Vorbehalt des Wiedereintritts in den Staatsdienst seine Versetzung in den Ruhestand be-
willigt. Wahl nahm im ganzen neun Jahre lang an den Sitzungen des Bundesrats teil.
1) Vgl. die Bekanntmachungen Bismarcks, betreffend die Ernennung von Bevoll=
mächtigten zum Bundesrat des deutschen Zollvereins vom 10. November 1868 (B.-G.-Bl.
S. 518), 23. November 1868 (B.-G.-Bl. S. 521), 23. November 1868 (B.-G.-Bl.
S. 522), 3. Dezember 1868 (B.-G.-Bl. S. 568), 15. Februar 1869 (B.-G.-Bl. S. 43),
8. Mai 1869 (B.-G.-Bl. S. 133), 25. Oktober 1869 lin Vertr. Delbrück] (B.-G.-Bl.
S. 679), 18. November 1869 sin Vertr. Delbrückl (B.-G.-Bl. S. 683).