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Baden.
Ministerialrat Eisenlohr
(geboren 12. März 1832).
Wilhelm Eisenlohr, geboren zu Rastatt, studirte von 1850—1854 auf den
Universitäten Freiburg, Berlin und Heidelberg, wurde 1861 zum Finanzassessor bei der
Großherzoglich badischen Zolldirektion ernannt, 1863 als Finanzrat dem Finanzministerium
zugeteilt, 1866 zum Ministerialrat im gleichen Ministerium befördert; in dieser Stellung
1869 zum Bevollmächtigten zum Zollbundesrat und 1871 zum stellvertretenden Bevoll-
mächtigten zum Bundesrat des Deutschen Reichs ernannt. In dieser Funktion verblieb er
bis zum Jahre 1876, zu welcher Zeit seine Ernennung zum Generaldirektor der Groß-
herzoglich badischen Staatseisenbabnen erfolgte. Auch in dieser Eigenschaft war er vorüber-
gehend wieder zum Bundesrat delegirt, als es sich um die Beratung eines Gütertarifgesetzes
handelte. Im übrigen war seine Thätigkeit in den Ausschüssen für Handel und Verkehr
und für Zoll= und Steuerwesen hauptsächlich auf das Zollgesetz nebst Ausführungsvorschriften,
Zolltarifsachen sowie die Münzgesetze und deren Vollzugsbestimmungen gerichtet.
Sessen.
Ober-Steuerrat Göring.
Johann Arnold Ottmar Göring, geboren zu Ortenberg (Kreis Nidda) im
Großherzogtum Hessen; Besuch des Gymnasiums zu Büdingen vom Herbst 1843 bis Früh-
jahr 1847, der Universität zu Gießen, erste Anstellung im Staatsdienste als Kollegial-
sekretär bei der Ober-Steuerdirektion in Darmstadt im Juli 1854, im April 1861 in
gleicher Diensteigenschaft an die Ober-Zolldirektion versetzt, im November 1862 zum
Ministerialsekretär I. Klasse bei dem großherzoglichen Ministerium der Finanzen, im
Oktober 1869 zum Mitglied der Ober-Steuerdirektion und Ober-Zolldirektion mit dem
Amtstitel Ober-Steuerrat, im Juni 1871 zum vortragenden Rat in dem Ministerium der
Finanzen mit dem Charakter als Gebeimer Finanzrat und im Oktober 1872 zum
Ministerialrat in demselben Ministerium ernannt. — Die Funktionen eines Bevollmächtigten
zum Bundesrat des Zollvereins wurden ihm im Oktober 1869, zum Bundesrat des
Deutschen Reichs im Februar 1871 übertragen. Er versah dieselben bis zu seinem Ab-
leben. In seiner Eigenschaft als dritter hessischer Bundesratsbevollmächtigter bestand Görings
Aufgabe darin, den in Berlin wohnenden stimmführenden hessischen Bundesratsbevollmächtigten
(Hofmann und Neidhardt) während der Zeit kurz vor Zusammentritt des Reichstags sowie
während der Tagung desselben, in welcher diese Bevollmächtigten ganz besonders in Anspruch
genommen waren, durchschnittlich zwei bis drei Monate zur Seite zu stehen. Seine Thätigkeit,
welche sich nicht nur auf Zoll= und Steuersachen, sondern auch hier und da auf Gegenstände
des Handels und Verkehrs erstreckte, war übrigens eine selbständige. Es lag demselben
ob, die Sitzungen der Bundesratsausschüsse (für Zoll= und Steuerwesen, Handel und Ver-
kehr), in welchen Hessen vertreten war, zu besuchen, Bericht über die gefaßten Beschlüsse
der Ausschüsse im Plenum des Bundesrats zu erstatten, bei sich ergebendem Anlaß In-
struktion von dem großherzoglichen Staatsministerium zu erwirken u. s. w.