III. Abschnitt.
Aus der Werkstatt des Zollbundesrats.
Der Zollbundesrat erledigte 1869: Handelsverträge mit der Schweiz, vom
13. Mai 1869 (B.-G.-Bl. S. 603)1), Japan, vom 20. Februar 1869
(B.-G.-Bl. 1870 S. 1)2) und Mexiko, vom 28. August 1869 (B.-G.-Bl.
1870 S. 525), Gesetzentwürfe, betreffend das Vereinszollgesetz, Gesetz vom
1. Juli 1869 (B.-G.-Bl. S. 317),5) betreffend die Sicherung der Zollvereins-
grenze in den vom Zollgebiet ausgeschlossenen hamburgischen Gebietsteilen,
Gesetz vom 1. Juli 1869 (B.-G.-Bl. S. 370), betreffend die Besteuerung des
Zuckers und die Abänderung des Vereinszolltarifs, sechzehn an ihn gerichtete
Petitionen, zwei Resolutionen des Zollparlaments, außerdem ein ganzes Heer
von zolltechnischen Anträgen und Vorlagen.
Die neue Zuckersteuervorlage, welche die Zollsätze für den ausländischen
Zucker ohne Rücksicht auf dessen Bestimmung zur Fabrikation oder zum Ver-
brauch regeln und die Steuer vom inländischen Zucker in ein richtiges Ver-
hältnis zu diesen Zollsätzen bringen wollte, stieß im Bundesrat 4) auf Wider-
spruch. Gegen die Erhöhung der Rübensteuer stimmten Württemberg und
Baden; Anhalt machte Einwendungen gegen die Klassifikation der künftigen
Zucker-Eingangszölle und die vorgeschlagenen Exportbonifikationsklassen, Mecklen-
burg empfahl eine intensivere Beseitigung des bisherigen Schutzzolls für Zucker.
Die Annahme des ganzen Gesetzes erfolgte endlich mit allen gegen die Stimmen
Württembergs, Badens und Anhalts. 5) Gesetz, betreffend die Besteuerung des
Zuckers, vom 26. Juni 1869 (B.-G.-Bl. S. 282).
1) Vgl. die „National-Zeitung“ Nr. 231 vom 22. Mai 1869.
2) „National--Zeitung“ Nr. 197 vom 30. April 1869 und Nr. 224 vom 18.
Mai 1869.
3) „National-Zeitung“ Nr. 181 vom 18. April 1869 und Nr. 255 vom 5.
Juni 1869.
4) Ein Referat über die Ausschußverhandlungen findet sich in der „National-Zeitung"“
No. 246 vom 31. Mai 1869. Vgl. auch die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 125
vom 2. Juni 1869.
5) Ein ausführliches Referat über die Verhandlungen im Plenum des Bundesrats
findet sich in der „National-Zeitung“ Nr. 271 vom 15. Juni 1869, und Bestimmungen
des Bundesrats in Betreff der Steuervergütung für ausgeführten Rübenzucker in der
„National-Zeitung“ Nr. 333 vom 21. Juli 1869.