Die erste Session des Wundesrats des Zollvereins.
(2. März bis 30. Juli 1868.)
I. Abschnitt.
Die Konstituirung und der nähere Verlauf.
Mit dem Abschluß des Vertrages vom 16. Mai 1865 über die Fortdauer
des Zoll= und Handelsvereins hatte der Zollverein seine letzte schwere Probe
bestanden. So tief wurzelte fortan die Macht des nationalen Gedankens im
Zollverein, daß selbst der im Jahre 1866 in Deutschland ausgebrochene Krieg
den freien Verkehr nicht zu unterbrechen vermochte. Begleitschein-Abfertigungen
erfolgten von preußischen Aemtern nach Aemtern in anderen Vereinsstaaten und
umgekehrt ungehindert. Die Zollbeamten funktionirten nach wie vor und er-
hoben die Zölle für gemeinschaftliche Rechnung.
In den Friedensverträgen behielten sich die Kontrahenten vor, wegen
Regelung der Zollverhältnisse in Verhandlung zu treten. Einstweilen wurden
der Zollvereinigungsvertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Ver-
bindung stehenden Vereinbarungen, unter Stipulirung einer sechsmonatlichen
Kündigungsfrist, wieder in Kraft gesetzt.
Am 28. Mai 1867 lud Bismarck nach vorgängiger Kündigung des alten
Vereins die süddeutschen Regierungen auf den 3. Juni zu Unterhandlungen
über die neue Einrichtung eines solchen nach Berlin ein.
Da diesesmal — im Gegensatz zu den Verhandlungen bei der Gründung
des Norddeutschen Bundes — alles wohl vorbereitet war, so ging die Einigung
sehr rasch von statten. Nachdem Bismarck am Tage der Eröffnung der Ver-
handlungen den Entwurf einer Punktation vorgelegt hatte, welche als Grund-
lage für den abzuschließenden Vertrag dienen sollte, wurde schon am 4. Juni
mit Baden und Württemberg und am 7. Juni mit Hessen ein Präliminar=
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. II. 1