Full text: Gedanken und Erinnerungen. Erster Band. (1)

200 Neuntes Kapitel: Reisen. Regentschaft. 
liche Spitze nothwendig sei; aus allen diesen Erwägungen gibt der 
König dem zunächst zur Krone Berufenen den Befehl, das zu thun, 
was für solchen Fall in der Landesverfassung vorgeschrieben ist. 
Die Bestimmungen der letzteren, welche gerade in diesem Punkte 
correct und monarchisch abgefaßt sind, werden demnächst zur An- 
wendung gebracht und das, wenn auch nach der Erklärung des 
Königs überflüssige, immerhin aber in der Verfassung mit gutem 
Grunde vorgeschriebene Landtagsvotum wird eingeholt, aber streng 
auf Beantwortung der Frage beschränkt: Ist die Einsetzung einer 
Regentschaft nothwendig? mit andern Worten: Ist der König mit 
genügendem Grund von den Geschäften entfernt? Wie man diese 
Frage verneinen will, ist mir nicht ersichtlich; immerhin wird es 
noch manche, namentlich formale Schwierigkeit zu überwinden geben. 
Namentlich fehlt es für die in der Verfassung vorgesehene gemein- 
schaftliche Sitzung an einer Geschäftsordnung. Diese wird man 
improvisiren müssen, indessen hoffe ich doch, daß man in etwa 
fünf Tagen mit der Beschlußfassung zu Stande sein wird, so daß 
dann der Prinz den Eid leisten und die Versammlung schließen 
können wird. Andre Vorlagen, namentlich solche, welche auf 
Geldbewilligungen sich beziehen, werden natürlich für diese Sitzung 
gar nicht beabsichtigt. Wenn Ihre Geschäfte es erlauben, so würde 
ich wünschen, daß Sie Sich zum Landtage hier einfinden und wo- 
möglich vor dessen Eröffnung hier sind. Ich höre von wunder- 
baren Anträgen der äußersten Rechten, die man vielleicht im 
allgemeinen Interesse, sowie in demjenigen dieser Herren ver- 
hindern könnte. 
Westphalens Entlassung gerade im gegenwärtigen Momente 
ist mir sehr unerwünscht gewesen. Einmal schon hatte ich, als er 
selbige verlangte, sie gehindert. Jetzt wollte der Prinz sie ihm aus 
ganz freier Entschließung und ohne seinen Antrag ertheilen und 
schickte mir ein darauf bezügliches Privatschreiben an Westphalen 
mit dem Befehle, sofort die Ausfertigung vorzulegen. Ich that 
letzteres indeß nicht, und sandte auch das eigenhändige Schreiben
	        
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