6 Erstes Kapitel: Bis zum Ersten Vereinigten Landtage.
Die Personen und Einrichtungen unsrer Justiz, in der ich
zunächst beschäftigt war, gaben meiner jugendlichen Auffassung mehr
Stoff zur Kritik als zur Anerkennung. Die praktische Ausbildung
des Auscultators begann damit, daß man auf dem Criminalgericht
das Protokoll zu führen hatte, wozu ich von dem Rathe, dem ich
zugewiesen war, Herrn von Brauchitsch, über die Gebühr heran-
gezogen wurde, weil ich damals über den Durchschnitt schnell und
lesbar schrieb. Von den „Untersuchungen“, wie die Criminal-
prozesse bei dem damals geltenden Inquisitionsverfahren genannt
wurden, hat mir eine den nachhaltigsten Eindruck hinterlassen, welche
eine in Berlin weit verzweigte Verbindung zum Zweck der unnatür-
lichen Laster betraf. Die Klubeinrichtungen der Betheiligten, die
Stammbücher, die gleichmachende Wirkung des gemeinschaftlichen
Betreibens des Verbotenen durch alle Stände hindurch — alles
das bewies schon 1835 eine Demoralisation, welche hinter den
Ergebnissen des Prozesses gegen die Heinze'schen Eheleute (October
1891) nicht zurückstand. Die Verzweigungen dieser Gesellschaft
reichten bis in hohe Kreise hinauf. Es wurde dem Einflusse des
Fürsten Wittgenstein zugeschrieben, daß die Akten von dem Justiz=
ministerium eingefordert und, wenigstens während meiner Thätigkeit
an dem Criminalgerichte, nicht zurückgegeben wurden.
Nachdem ich vier Monate protokollirt hatte, wurde ich zu dem
Stadtgerichte, vor das die Civilsachen gehörten, versetzt und aus
der mechanischen Beschäftigung des Schreibens unter Dictat plötzlich
zu einer selbständigen erhoben, der gegenüber meine Unerfahrenheit
und mein Gefühl mir die Stellung erschwerten. Das erste Stadium,
in welchem der juristische Neuling damals zu einer selbständigen
Thätigkeit berufen wurde, waren nämlich die Ehescheidungen.
Offenbar als das Unwichtigste betrachtet, waren sie dem unfähigsten
Nathe, Namens Prätorius, übertragen, und unter ihm der Be-
arbeitung der ganz grünen Auscultatoren überlassen worden, die
damit in corpore vili ihre ersten Experimente in der Richterrolle
zu machen hatten, allerdings unter nomineller Verantwortlichkeit