Full text: Gedanken und Erinnerungen. Erster Band. (1)

8 Erstes Kapitel: Bis zum Ersten Vereinigten Landtage. 
welchen sie mir machten, noch heut auswendig weiß: „Nachdem der 
Sühneversuch angestellt und die dafür dem Gebiete der Moral und 
Religion entnommnen Gründe erfolglos geblieben waren, wurde 
wie folgt weiter verhandelt.“ Mein Vorgesetzter erhob sich und 
sagte: „Nun merken Sie sich, wie man das macht, und lassen 
Sie mich künftig mit dergleichen in Ruhe.“ Ich begleitete ihn zur 
Thüre und setzte die Verhandlung fort. Die Station der Ehe— 
scheidungen dauerte, so viel ich mich erinnere, vier bis sechs Wochen, 
ein Sühneversuch kam mir nicht wieder vor. Es war ein gewisses 
Bedürfniß vorhanden für die Verordnung über das Verfahren 
in Ehescheidungen, auf welche Friedrich Wilhelm IV. sich beschränken 
mußte, nachdem sein Versuch, ein Gesetz über Aenderung des 
materiellen Eherechts zu Stande zu bringen, an dem Widerstande 
des Staatsraths gescheitert war. Dabei mag erwähnt werden, 
daß durch jene Verordnung zuerst in den Provinzen des All- 
gemeinen Landrechts der Staatsanwalt eingeführt worden ist, als 
defensor matrimonü und zur Verhütung von Collusionen der 
Parteien. . 
Ansprechender war das folgende Stadium der Bagatellprozesse, 
wo der ungeschulte junge Jurist wenigstens eine Uebung im Auf— 
nehmen von Klagen und Vernehmen von Zeugen gewann, wo man 
ihn im Ganzen aber doch mehr als Hülfsarbeiter ausnutzte, als 
mit Belehrung förderte. Das Local und die Procedur hatten 
etwas von dem unruhigen Verkehre an einem Eisenbahnschalter. 
Der Raum, wo der leitende Rath und die drei oder vier Aus- 
cultatoren mit dem Rücken gegen das Publikum saßen, war von 
hölzernen Gittern umgeben, und die dadurch gebildete viereckige 
Bucht war von der wechselnden und mehr oder weniger lärmenden 
Menge der Parteien rings umfluthet. 
Mein Eindruck von Institutionen und Personen wurde nicht 
wesentlich modificirt, nachdem ich zur Verwaltung übergegangen 
war. Um den Umweg zur Diplomatie abzukürzen, wandte ich 
mich einer rheinischen Regirung, der Aachner, zu, deren Cursus
	        
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