12 Erstes Kapitel: Bis zum Ersten Vereinigten Landtage.
früher in dem Verhältniß lag, daß die Kreiseingesessenen, die
Landräthe wurden, dies in ihrem Kreise lebenslänglich zu bleiben
in der Regel entschlossen waren und die Leiden und Freuden des
Kreises mitfühlten. Heut ist der Landrathsposten die unterste Stufe
der höhern Verwaltungslaufbahn, gesucht von jungen Assessoren,
die den berechtigten Ehrgeiz haben, Carrière zu machen; dazu be—
dürfen sie der ministeriellen Gunst mehr als des Wohlwollens der
Kreisbevölkerung und suchen erstre durch hervorragenden Eifer und
Anspannung der Amtsvorsteher der angeblichen Selbstverwaltung
bei Durchführung auch minderwerthiger bürokratischer Versuche zu
gewinnen. Darin liegt zum großen Theil der Anlaß zur Ueber-
lastung ihrer Untergebenen in der localen „Selbstverwaltung“. Die
„Selbstverwaltung“ ist also Verschärfung der Bürokratie, Ver-
mehrung der Beamten, ihrer Macht und ihrer Einmischung ins
Privatleben.
Es liegt in der menschlichen Natur, daß man von jeder
Einrichtung die Dornen stärker empfindet als die Rosen, und daß
die erstern gegen das zur Zeit Bestehende verstimmen. Die alten
Regirungsbeamten zeigten sich, wenn sie mit der regirten Be-
völkerung in unmittelbare Berührung traten, pedantisch und durch
ihre Beschäftigung am grünen Tische den Verhältnissen des prak-
tischen Lebens entfremdet, hinterließen aber den Eindruck, daß sie
ehrlich und gewissenhaft bemüht waren, gerecht zu sein. Dasselbe
läßt sich von den Organen der heutigen Selbstverwaltung in Land-
strichen, wo die Parteien einander schärfer gegenüberstehn, nicht in
allen Stufen voraussetzen; das Wohlwollen für politische Freunde,
die Stimmung bezüglich des Gegners werden leicht ein Hinderniß
unparteiischer Handhabung der Einrichtungen. Nach meinen Er-
fahrungen aus jener und der spätern Zeit möchte ich übrigens
den Vorzug der Unparteilichkeit im Vergleiche zwischen richterlichen
und administrativen Entscheidungen nicht den erstern allein ein-
räumen, wenigstens nicht durchgängig. Ich habe im Gegentheil
den Eindruck behalten, daß Richter an den kleinen und localen