Full text: Gedanken und Erinnerungen. Erster Band. (1)

„Junkerthum.“ Vortheile und Nachtheile des Absolutismus. 15 
Für letztre war allerdings auf dem Ersten Vereinigten Landtage 
diese Autorität des Monarchen staatsrechtlich vorhanden, aber mit 
dem Wunsche und dem Zukunftsgedanken, daß die unumschränkte 
Macht des Königs selber ohne Ueberstürzung das Maß ihrer Be- 
schränkung zu bestimmen habe. Der Absolutismus bedarf in erster 
Linie Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, Pflichttreue, Arbeitskraft und 
innere Demuth des Regirenden; sind sie vorhanden, so werden 
doch männliche oder weibliche Günstlinge, im besten Falle die 
legitime Frau, die eigne Eitelkeit und Empfänglichkeit für 
Schmeicheleien dem Staate die Früchte des Königlichen Wohl- 
wollens verkürzen, da der Monarch nicht allwissend ist und nicht 
für alle Zweige seiner Aufgabe gleiches Verständniß haben kann. 
Ich bin schon 1847 dafür gewesen, daß die Möglichkeit öffentlicher 
Kritik der Regirung im Parlamente und in der Presse erstrebt 
werde, um den Monarchen vor der Gefahr zu behüten, daß Weiber, 
Höflinge, Streber und Phantasten ihm Scheuklappen anlegten, die 
ihn hinderten, seine monarchischen Aufgaben zu übersehn und 
Mißgriffe zu vermeiden oder zu corrigiren. Diese meine Auffassung 
hat sich um so schärfer ausgeprägt, je nachdem ich mit den Hof- 
kreisen mehr vertraut wurde und gegen ihre Strömungen und 
gegen die Opposition des Ressortpatriotismus das Staatsinteresse 
zu vertreten hatte. Letztres allein hat mich geleitet, und es ist 
eine Verleumdung, wenn selbst wohlwollende Publizisten mich be- 
schuldigen, daß ich je für ein Adelsregiment eingetreten sei. Die 
Geburt hat mir niemals als Ersatz für Mangel an Tüchtigkeit 
gegolten; wenn ich für den Grundbesitz eingetreten bin, so habe 
ich das nicht im Interesse besitzender Standesgenossen gethan, 
sondern weil ich im Verfall der Landwirthschaft eine der größten 
Gefahren für unsern staatlichen Bestand sehe. Mir hat immer 
als Ideal eine monarchische Gewalt vorgeschwebt, welche durch eine 
unabhängige, nach meiner Meinung ständische oder berufsgenossen- 
schaftliche Landesvertretung soweit controllirt wäre, daß Monarch 
oder Parlament den bestehenden gesetzlichen Rechtszustand nicht
	        
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