Ministerium Brandenburg. Eintritt Manteussels. 51
gewiesen hatte, um sich die Situation klar machen zu lassen. Ich that
das nach Möglichkeit und fragte: „Sind Sie bereit?“ Er antwortete
mit der Gegenfrage: „Welcher Anzug ist bestimmt?“ — „Civil,“
erwiderte ich. — „Das habe ich nicht,“ sagte er. Ich besorgte ihm
einen Lohndiener, und es wurde glücklich noch vor der festgesetzten
Stunde ein Anzug aus einer Kleiderhandlung beschafft. Für die
Sicherheit der Minister wurden mannigfache Vorsichtsmaßregeln ge-
troffen. Zunächst waren im Schauspielhause selbst außer einer
starken Polizeitruppe ungefähr dreißig der besten Schützen des Garde-
Jäger-Bataillons so untergebracht, daß sie auf ein bestimmtes Signal
im Saale und auf den Gallerien erscheinen und mit ihren der
größten Genauigkeit sichern Schüssen die Minister decken konnten,
wenn sie thätlich bedroht wurden. Es ließ sich annehmen, daß
auf die ersten Schüsse die Insassen den Saal schnell räumen
würden. Entsprechende Vorkehrungen waren an den Fenstern des
Schauspielhauses und in verschiedenen Gebäuden am Gensdarmen-
markt getroffen, in der Absicht, den Rückzug der Minister aus dem
Schauspielhause gegen etwaige feindliche Angriffe zu decken; man
nahm an, daß auch größere etwa dort versammelte Massen sich
zerstreuen würden, sobald aus verschiedenen Richtungen Schüsse
fielen.
Herr von Manteuffel machte noch darauf aufmerksam, daß der
Eingang zum Schauspielhause in der dort engen Charlottenstraße
nicht gedeckt sei; ich erbot mich, zu bewirken, daß die ihm gegen-
über liegende Wohnung des beurlaubten hanöverschen Gesandten,
Grafen Kniephausen, von Militär besetzt würde. Ich begab mich
noch in der Nacht zu dem Obersten von Griesheim im Kriegs-
ministerium, der mit den militärischen Anordnungen betraut war,
stieß aber bei ihm auf Bedenken, ob man eine Gesandschaft zu
solchem Zwecke benutzen dürfe. Ich suchte nun den hanöverschen
Geschäftsträger, Grafen Platen, auf, der das dem Könige von
Hanover gehörige Haus unter den Linden bewohnte. Derselbe
war der Ansicht, daß das amtliche Domizil der Gesandschaft zur