166 Sechsundzwanzigstes Kapitel: Intrigen.
abgelehnte Forderung der Herausgabe bestimmter, zweifellos
amtlicher Bestandtheile der Botschaftsacten durchzusetzen. Mir kam
es nur darauf an, als Vorgesetzter die amtliche Autorität zu
wahren; ein Straferkenntniß gegen Arnim habe ich weder er—
strebt noch erwartet, im Gegentheile würde ich, nachdem ein
solches erfolgt war, seine Begnadigung wirksam befürwortet
haben, wenn dieselbe in der durch das Contumacial-Erkennt-
niß geschaffenen Lage juristisch zulässig gewesen wäre. Mich trieb
keine persönliche Rachsucht, sondern, wenn man eine tadelnde
Bezeichnung finden will, eher bürokratische Rechthaberei eines in
seiner Autorität mißachteten Vorgesetzten. War schon das Erkennt-
niß in dem ersten Proceß auf neun Monat Gefängniß ein meiner
Ansicht nach übertrieben strenges, so war die Verurtheilung in dem
zweiten Processe zu fünf Jahren Zuchthaus doch nur, wie der Ver-
urtheilte selbst richtig bemerkt hat, dadurch möglich geworden, daß
der regelmäßige Strafrichter nicht in der Lage ist, die Sünden der
Diplomatie in internationalen Verhandlungen mit vollem Verständ-
nisse zu beurtheilen. Dieses Erkenntniß würde ich nur dann für
adäquat gehalten haben, wenn der Verdacht erwiesen gewesen wäre,
daß der Verurtheilte seine Verbindungen mit dem Baron Hirsch
benutzt hätte, um die Verzögerung der Ausführung seiner Instruc-
tionen Börsenspeculationen dienstbar zu machen. Ein Beweis
dafür ist in dem Gerichtsverfahren weder geführt, noch versucht
worden. Die Annahme, daß er lediglich aus geschäftlichen Gründen
die Ausführung einer präcisen Weisung unterlassen habe, blieb
immerhin zu seinen Gunsten möglich, obschon ich mir den Ge-
dankengang, dem er dabei gefolgt sein müßte, nicht klar machen
kann. Der erwähnte Verdacht ist aber meinerseits nicht aus-
gesprochen worden, obschon er dem Auswärtigen Amte und der
Hofgesellschaft durch Pariser Correspondenzen und Reisende mit-
getheilt worden war und in diesen Kreisen colportirt wurde.
Es war ein Verlust für den diplomatischen Dienst bei uns,
daß die ungewöhnliche Begabung Arnims für diesen Dienst nicht