Full text: Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

216 Achtundzwanzigstes Kapitel: Berliner Congreß. 
der russischen Regirung, vermittelst eines Congresses zu dem Frieden 
mit der Türkei zu gelangen, bewies, daß sie sich militärisch nicht 
stark genug fühlte, es auf Krieg mit England und Oestreich an— 
kommen zu lassen, nachdem die rechtzeitige Besetzung von Con- 
stantinopel einmal versäumt war. Für die Mißgriffe der russischen 
Politik theilt Fürst Gortschakow ohne Zweifel mit jüngern und 
energischeren Gesinnungsgenossen die Verantwortlichkeit, aber frei 
davon ist er nicht. Wie stark seine Stellung, nach den russischen 
Traditionen gemessen, dem Kaiser gegenüber war, zeigt die 
Thatsache, daß er gegen den ihm bekannten Wunsch seines 
Herrn an dem Berliner Congresse als Vertreter Rußlands theil- 
nahm. Indem er, gestützt auf seine Eigenschaft als Reichskanzler 
und auswärtiger Minister, seinen Sitz einnahm, entstand die eigen- 
thümliche Situation, daß der vorgesetzte Reichskanzler und der seinem 
Ressort unterstellte Botschafter Schuwalow neben einander figurirten, 
der Träger der russischen Vollmacht aber nicht der Reichskanzler 
sondern der Botschafter war 7. 
Diese vielleicht actenmäßig nur aus den russischen Archiven 
und vielleicht auch aus diesen nicht nachweisbare, aber nach meiner 
Wahrnehmung unzweifelhafte Situation zeigt, daß auch in einer 
Regirung mit so einheitlicher und absoluter Spitze, wie der russi- 
schen, die Einheit der politischen Action nicht gesichert ist. Sie ist 
es vielleicht in höherm Grade in England, wo der leitende Minister 
und die Berichte, die er empfängt, der öffentlichen Kritik unter- 
liegen, während in Rußland nur der jedesmalige Kaiser in der 
Lage ist, je nach seiner Menschenkenntniß und Befähigung zu be- 
urtheilen, welcher von seinen berichtenden und vortragenden Dienern 
irrt oder ihn belügt, und von welchem er die Wahrheit erfährt. 
Ich will damit nicht sagen, daß der laufende Dienst des auswärtigen 
Amtes in London klüger betrieben wird als in Petersburg, aber die 
englische Regirung geräth seltener als die russische in die Noth- 
) S. o. S. 106.
	        
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