28 Neunzehntes Kapitel: Schleswig-Holstein.
ich bestimmt, daß der Prinz keinen Falls nach Schleswig ein-
fallen dürfe. W.“
In einer Denkschrift vom 26. Februar 1864 bezeichnete der
Kronprinz folgende Forderungen Preußens als sachlich begründet ½)
Rendsburg Bundesfestung, Kiel eine preußische Marinestation, Bei-
tritt zum Zollverein, Bau eines Canals zwischen beiden Meeren
und eine Militär= und Marine-Convention mit Preußen; er hegte
die Hoffnung, daß der Erbprinz bereitwillig darauf eingehn werde.
Nachdem die preußischen Bevollmächtigten am 28. Mai 1864 auf
der Londoner Conferenz die Erklärung abgegeben hatten, daß die
deutschen Mächte die Constituirung Schleswig-Holsteins als eines
selbständigen Staates unter der Souveränetät des Erbprinzen von
Augustenburg begehrten, hatte ich mit dem Letztern am 1. Juni
1864, Abends von 9 bis 12 Uhr, in meiner Wohnung eine Be-
sprechung, um festzustellen, ob ich dem Könige zur Vertretung
seiner Candidatur rathen könne. Die Unterredung drehte sich haupt-
sächlich um die von dem Kronprinzen in der Denkschrift vom
26. Februar bezeichneten Punkte. Die Erwartung Seiner König-
lichen Hoheit, daß der Erbprinz bereitwillig darauf eingehn würde,
fand ich nicht bestätigt. Die Substanz der Erklärungen des Letztern
ist von Sybel nach den Acten gegeben :). Am lebhaftesten widersprach
er den Landabtretungen behufs der Anlage von Befestigungen; sie
könnten sich ja auf eine Quadratmeile belaufen, meinte er. Ich
mußte unfre Forderung als abgelehnt, eine weitre Verhandlung
als aussichtslos betrachten, auf die der Prinz hinzudeuten schien,
indem er beim Abschiede sagte: „Wir sehn uns wohl noch" —
1) Sie fußt auf dem Schreiben des Erbprinzen Friedrich vom 19. Febr.
1864, bei Jansen-Samwer S. 705 ff.
) Sybel III 337 ff.; zu vergleichen sind der Bericht Bismarck's über
diese Unterredung im Staatsanzeiger vom 2. Juli 1865, sowie die Aeuße-
rungen in den Reden vom 13. Juni 1865 und 20. December 1866, Politische
Reden III 387. 389, IV 102 ff.; das Referat des Herzogs in Jansen-Samwer
S. 731 (vgl. S. 336 ff.).