Object: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
  
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Abgegeben 
5. Februar 
1913 
  
I. Warenerklärung 
  
  
  
  
  
II. Anträge des 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Warenführers 
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*) Zu Sp. s, 4, 10 und 11. Bei lose verladenen Massengutern sind an Stelle dieser Angaben die Eigentumsbezeichnungen und Nummern sowie 
benutzten Eisenbahnwagen einzutragen. 
Zu Sp. 6 und 13. Bei Waren, die nicht nach dem Gewichte verzollt werden, ist die Menge unter Bezeichnung der Mengeneinheit (Tonne, Stück
	        
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