— 90 —
95.
Berlin 6. 12. 63.
1863 Ihre Randbemerkungen in einliegender Balanscher Dépêche
6. 12. in Bezug auf das Perfectwerden der neuen Dänischen Verfassung
in Schleswig gehen viel weiter als Ihre bisherigen mündlichen
Acußerungen gegen mich. Balan sagt, meiner Ansicht nach ganz
richtig, die Verfassung ist unterzeichnet und als Gesetz publicirt,
und ein besonderer Apparat am 1. Januar findet zu deren Ein-
führung nicht statt. Wenn ich also — leider — zugegeben habe,
daß wir bis zum 1. Januar noch zu warten haben, um uns
als endbunden vom Londoner Vertrag zu erachten — so sagen
Sie in jenen Marginalien, daß die alte Verfassung in Kraft
bleibe, bis eine neue Stände Versammlung gewählt sei. Balan
sagt das Gegentheil und mir sagten Sie, daß ein Hinaus-
schieben ad intinitum dieses Apparates wir uns nicht gefallen
lassen dürften. Dann schreiben Sie ad marginem, daß wir auch
die Entlassung des Ministeriums und das Fallenlassen des
Systems verlangen müßten — ganz richtig — aber wann?
Doch nicht vor dem Einrücken? sondern nachher??
Senden Sie mir doch die Stipulationen von Warschau von
18517) und die Abkommen vom Jahre 1851 und 1852 zwischen
Dänemark und uns), da ich sie nicht vor Augen habe.
Eben sagt mir mein Adjudant v. Strubberg, gestern bei
der Assemblée habe Buchanan von einem Télégramm ge-
sprochen, wonach Christian IX. die Verordnungen vom 30. März
zurückgenommen habe??
*) Staatsarchiv VI, No. 1000 S. 27 ff.
**) Vgl. Manteuffels Schreiben an den dänischen Gesandten in
Berlin vom 30. Sept. 1851, sowie die Protokolle der im Londoner
Ausw. Amte unter Mitwirkung Preußens gehaltenen Conferenzen vom
28. April und 8. Mai 1852, Staatsarchiv VI, No. 1001—1004 S. 29 ff.