Full text: I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

1863 doch nicht, da wir (:leider:) eine so endscheidende Sprache 
26.12. noch nicht gesprochen haben? Sollte es sich auf unsere Unter- 
redungen mit Wodehouse und Ewers beziehen? Jedenfalls sind 
das keine officiellen Démarchen gewesen und dennoch sagt 
die Dépéche: „auf solche Erklärung Preußens hätten England, 
Rußland und Schweden keine Hilfe zugesagt.“ Enfin, il paraft 
due nous avons fait de la pose sans le savoir! Auch gut! 
Heute ein Brief des Herzogs Carl von Glücksburg mit einem 
ganz neuen Vorschlag. — 
Meine schon gestern gemachte Proposition basirt haupt- 
sächlich mit darauf, meinen seeligen Bruder mit seinem 
Brief von 1848 an den Herzog v. Augustenburg") und seine 
Unterschrift unter dem Londoner Tractat, so zu sagen, zu réha- 
bilitiren! 
Denn der Tractat vernichtet wohl die Surccession selbst, 
vernichtet aber nicht das Recht zu derselben, wenn es, wie 
nunmehr, neu auflebt und von ganz Deutschland verlangt wird. 
Darum glaube ich, wird Preußen, wenn es sich von diesem 
Rechte bei der Discussion in F. a M. überzeugen wird — sich für 
dasselbe aussprechen müssen und dieserhalb (mit Oestreich) dann 
zu erklären haben, daß es dieserhalb eine Conferenz ver- 
lange, um den Tractat mit den contrahirt habenden Mächten, 
zu modificiren, d. h. in Dänemark bleibt Ch. IX König; in den 
Herzogthümern aber succêédirt der Primkenauer"). Das ist mein 
Raisonnement zu der Sachlage. S 
*) In dem Briefe vom 24. März 1848 versprach König Friedrich 
Wilhelm IV. die 3 Grundsätze des schleswig-holsteinischen Staatsrechts: 
„Die Herzogthümer sind selbstständige Staaten, sie sind eng ver- 
bundene Staaten, in ihnen herrscht der Mannesstamm“ schirmen zu 
wollen. 
**) D. h. der Erbprinz Friedrich v. Schleswig-Holstein-Augusten- 
burg.
	        
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