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wir uns jetzt schon als vom Londoner Vertrage erlöset betrachten
können, so fragt es sich, ob wir die Antwort nach London nicht
weniger weitgehend geben sollten. Sollten wir die Danne-
werke nehmen und ist damit Preußens und Oestreichs Waffen-
Ehre zusammengekittet, so kann Oestreich nicht mehr ab-
springen und daher glaube ich können wir fester gegen
England auftreten, das nach le fait accompli ganz anders
sprechen wird, als vorher. Dies einsehend will es uns
noch mehr die Hände binden in seinem Sinn, der nicht
unserer ist. Jedenfalls würde ich morgen noch das Conseil
versammeln, um die Sache zu durchsprechen.
Wilhelm.
112.
Berlin 2 Februar 1864.
Eurer Majestät
allerhöchstes Schreiben von heut Abend erhalte ich soeben
bei der Rückkehr von dem Balle bei dem französischen Bot-
schafter.
Graf Karolyi hatte heut Abend von Wien eine Antwort
erhalten, welche für den zweiten Satz eine ganz neue und weiter-
gehende Fassung vorschlug, nach welcher die ganze Frage, ob
wir uns lossagen könnten, du domaine de la conférence sein
würde. Ich fand dieß unannehmbar, und bestand auf der
Fassung, welche Eure Majestät heut gebilligt hatten, und welche
Graf Karolyi heut früh schon angenommen und nach Wien
telegraphirt hatte. Er hat sie schließlich auf mein bestimmtes
Verlangen adoptirt und dieß nach Wien gemeldet. Ich habe
auch Sir A. Buchanan, der mich heut Abend von Neuem
dringend interpellirte, geantwortet, daß wir mit Wien über
eine Fassung einig seien, welche wir morgen früh nach London
telegraphiren würden ½.