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einer Fürstin und einem Bürgerlichen etwas auszufüllen, be-
gehrt die Braut und deren Mutter die Nobilitirung des Bräuti-
gams. Dieser ist bei der Regierung in Magdeburg angestellt,
hat viel Lob als Beamter und (in) gesellschaftlicher Stellung,
aber zählt zur ultramontanen, wenn auch allgemein gemäßigten
Parthei, was aber in keinerlei Art auf seine Geschäftsstellung
influirt, was expreß hervorgehoben wird, obgleich er 1869 in
einer Schul Schrift sich sehr orthodox ausspricht. In den An-
lagen werden Sie dies Alles als pro et contra ausgeführt
finden, mit meinen Randbemerkungen im Bericht des Herold
Amtes. Aber es ist ein Punkt in diesem Bericht enthalten,
der hauptsächlich gegen die Nobilitirung spricht und mit Recht,
d. h. der pp. Padberg hat bei einer Gelegenheit verweigern wollen,
auf Ihr Wohl zu trinken und soll sich auch über Sie und den
Cultus Minister in den Kirchen-Wirren scharf ausgesprochen
haben. Wenn ich also geneigt sein sollte, aus den verschiedenen
Gründen, mich für Nobilitirung auszusprechen, um zwei Liebende
glücklich zu machen, so kann ich auf keinen Fall auf dieselbe
eingehen, wenn Sie sich dagegen erklären aus der Ihnen per-
sönlich widerfahrenen Kränkung!
Daher ersuche ich Sie mir Ihre Meinung über diesen
Punkt äußern zu wollen, bevor ich meinen Endschluß fassen
kann. hr
— 2 Wilhelm.
275.
Berlin d. 20 December 1875.
Eurer Majestät huldreiches Handschreiben, den Salm-Pad-
bergschen Fall betreffend, habe ich mit ehrfurchtsvollem Danke
für allerhöchstdero gnädige Mittheilung und Berücksichtigung
erhalten. Der mich persönlich berührende Vorgang war mir
seit längerer Zeit bekannt; aber dergleichen Ausbrüche des
Partheihasses gegen mich kommen so häufig vor, daß ich dem
1875
18. 12.
1875
20. 12.