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Majestät zum Theil auch bereits anderweit zu berichten Veran-
lassung gehabt habe, haben jene Voraussetzung nicht immer be-
stätigt, mich vielmehr erkennen lassen, daß die Verbindung des
preußischen Handelsministeriums mit dem Reich, wenn sie sich
beschränkt auf die Person des Vorstandes des Reichsamts des
Innern, nicht intim und sicher genug war, um die Verfolgung
widersprechender Anschauungen in der Gesetzgebung auszuschließen
und der mißlichen Nothwendigkeit vorzubeugen, daß ich in meiner
Eigenschaft als Reichskanzler und vom Standpunkt des Reichs
dem entgegenzutreten hatte, was im preußischen Handelsmini-
sterium ohne meine Zustimmung auf legislativem Gebiet geplant,
vorbereitet und zum Theil auszuführen begonnen worden war.
Unter diesen Umständen scheint es mir bei der dauernden
Identität der Interessen des Reichs und Preußens auf dem
in Rede stehenden Gesetzgebungsgebiet und bei der Zweck-
mäßigkeit einer Verwaltung des Handelsministeriums durch
einen Beamten, der zugleich preußischer und Reichsbeamter ist,
als eine dauernde Einrichtung sich zu empfehlen, daß der
Reichskanzler selbst, wie er aus ähnlichen Gründen preußischer
Minister der auswärtigen Angelegenheiten ist, auch zum preußi-
schen Minister für Handel und Gewerbe ernannt werde .
v. Bismarck.
316.
Berlin, 18. 12. 80.
Für Ihr Schreiben vom 15. d. M.) bin ich Ihnen sehr
dankbar, da es mir einigermaßen Ihre Absichten des Revirements
meiner Diplomaten anschaulich macht, das Definitivum aber
bis nach dem Hatzfeldtschen Debrouillement und nach Ihrem
mündlichen Vortrage, ausgesetzt bleibt.
*) Die Ernennung Bismarcks zum Handelsminister erfolgte am
13. Sept. 1880.
'7) Nicht vorhanden.