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1858 Antwort*) der Bundesversammlung vorgelegt werden soll).
26.7. Es ließ sich von unserm Standpunkte nur wenig dagegen er-
innern, und dieses Wenige wurde auf meinen Wunsch geändert.
Die Mitglieder beider Ausschüsse*“) waren bereit, den Vortrag
sofort zu unterschreiben, nur der Gesandte von Hanover#) ver-
langte, ohne Einwendungen gegen den Inhalt zu machen, eine
Frist, um seiner Regirung den Wortlaut vorlegen zu können.
Die Vollziehung durch Unterschrift wurde deshalb einstweilen bis
zum Mittwoch ausgesetzt, der Entwurf aber provisorisch gedruckt.
Ich habe die Ehre, Eurer Königlichen Hoheit hierneben ein
Exemplar vorzulegen, und berichte gleichzeitig an das Ministe-
rium nach Berlin, da meine Expedition den Minister-Präsidenten
nicht mehr in Baden treffen wird. Es wäre zu bedauern, wenn
die Bemühungen Hanovers, sich eine Sonderstellung zu schaffen,
uns verhinderten, die Sache schon am nächsten Donnerstag
einzubringen. Den Erfolg, welchen die feste Haltung Preußens
gehabt hat, würde ich noch höher anschlagen, wenn ich ihn der
Bereitwilligkeit, sich an Preußen anzuschließen, oder einem auf-
richtigen Interesse für die Sache selbst zuschreiben dürfte. Aber
es wäre eine Täuschung, wenn wir dem Entgegenkommen
unfrer Bundesgenossen andre Motive unterlegen wollten, als
die Furcht, vor der öffentlichen Meinung gegen Preußen zu-
rückzustehn, und wir sind ihnen daher auch keinen Dank dafür
schuldig, daß sie sich widerwillig und verdrossen unfrer Politik
fügen. Die letztre hat auch in Kopenhagen schon eine früh-
zeitige Frucht getragen. Man erfüllt dort laut der abschriftlich
*) Auf den Beschluß des Bundestags vom 11. Februar 1858 zu
Gunsten der Herzogthümer Lauenburg und Holstein, die sich beim
Bunde über die Verletzung ihrer Verfassung durch Dänemark beschwert
hatten; sie ist in den Protokollen des Bundestags 1858 § 152 abge-
druckt, uvgl. Preußen im Bundestage III, 283, Anm. 2.
**) Vgl. Protokolle des Bundestags 1858 S 338.
**“) Des Holsteinischen und des Executions-Ausschusses.
7) v. Heimbruch.