1862
19. 10.
— 32 —
Königreich Sachsen nicht aufrecht erhalten werden, wenn
nicht die gerichtliche Verfolgung hinzutritt. Letztre braucht
indessen nicht gegen die Personen gerichtet zu werden, son-
dern kann sich auf Vernichtung der beschlagenen Exemplare
beschränken 0.
Das anliegende vertrauliche Schreiben des oldenburgischen
Geschäftsträgers erlaube ich mir mit der allerunterthänigsten
Bitte vorzulegen, mich zu einer Antwort darüber in Stand
setzen zu wollen, ob der Großherzog Eure Majestät in der
Mitte der Woche anwesend finden und ob Allerhöchstdenselben
die Begegnung mit Sr. Königlichen Hoheit genehm sein wird?.
Es handelt sich darum, den Bestrebungen Hanovers entgegen-
zuwirken, welches, in Betreff der oldenburgischen Eisenbahn-
bauten, uns aus der Position verdrängen will, die wir durch
den Vertrag über das Jahdegebiet gewonnen haben.
Für das von Eurer Majestät auf morgen anberaumte
Conseil hatte ich gehofft, Allerhöchstdenselben die Anträge des
Ministeriums in Betreff allgemeiner Maßregeln gegen die
Beamten in der Kammer, z. B. Wiederbesetzung der Stellen,
deren Inhaber zum Landtag abwesend sind, Belastung der ge-
wählten Beamten mit den Stellvertretungskosten, anderweite
Regelung der Diätenzahlung und dergleichen, vorlegen zu können.
Wir haben aber gestern bis gegen Mitternacht discutirt, ohne
daß ich die übrigen Minister für meine Ansichten hätte ge-
winnen können. Nur über die Dispositions-Stellung, respective
Versetzung von etwa 10 der jetzigen Kammer angehörigen Be-
amten, wie Bockum-Dolffs'), Ober-Regirungsrath von Die-
derichs und Andre, wurde die Verständigung erreicht.
Ob unter diesen Umständen die Conseil-Sitzung, für welche
der Justiz-Minister') außerdem 5 Todesurtheile vorzutragen hat,
*) Ober-Regierungsrath in Koblenz, demnächst nach Gumbinnen
versetzt.
**) Graf zur Lippe-Weißenfeld.