Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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1852 bearbeitet, und während Herr Kühne besonders für die Handels- 
26.9. und Gewerbefragen thätig ist, fällt das Fach der hier in Rede 
stehenden deutschen Bundes-Angelegenheiten ausschließlich dem 
Legations-Rath Graf Goltz zu. Graf Goltz war bei der 
Preußischen Bundes-Gesandtschaft in Frankfurt a. M. angestellt, 
das Zustandekommen einer reichen Heirath, welche er verfolgte, 
soll davon abgehangen haben, daß er eine selbständige Stellung 
als Gesandter irgendwo erhielt. Diesen Zweck soll er verfehlt 
haben, und deshalb soll er, wie man sagt, besonders erbittert 
sein. Er hat aus seiner früheren Stellung aus Frankfurt a. M. 
die intimsten Verbindungen mit vielen dortigen diplomatischen 
Persönlichkeiten, namentlich mit den Vertretern der kleineren 
Höfe, und aus diesen Quellen gehen ihm die seecretesten Nach- 
richten zu. Mit Sicherheit läßt sich behaupten, daß er der 
Verfasser aller Artikel über die Bundestags-Verhältnisse und 
namentlich auch des Artikels in No.“) 463 über Luxemburg ist. 
Wer aber ihm diese oder jene von ihm benutzte Nachricht aus 
Frankfurt geliefert hat, dieses zu ermitteln, ist völlig unmöglich. 
Unter Preußischen Diplomaten soll namentlich der Preußische 
Gesandte von Savigny in Carlsruhe mit dem Grafen Goltz 
intim sein, und dieser soll, ohne daß er es eigentlich merkt und 
will, vielfach von Goltz benutzt werden. Namentlich während 
des letzten Aufenthaltes Sr. Majestät des Königs auf Stolzen- 
fels soll lebhaft zwischen Goltz und Savigny correspondirt 
(worden) sein. Wohlunterrichtete Personen, welche es mit dem 
Ministerium gut meinen, sind übrigens der Ansicht, daß eine 
Versöhnung mit den genannten Personen, namentlich mit Goltz 
ev. Matthies zu wünschen sei, da diese Leute, vermöge ihrer 
unbestreitbaren Fähigkeiten und vermöge ihrer genauen Kennt- 
niß der Verhältnisse durch ihr unausgesetztes zähes Wirken 
wirklich gefährlich werden können, zumal sie sich vielfach in den 
*) Muß heißen auf S. 463.
	        
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