1853
14. 2.
— 118 —
64.
Freiherr v. Prokesch-Osten an Bismarck.
Wegen des Artikels der Presse'), hochwohlgeborner und
*) Den ein Journalist Kehner im Auftrage des Ritter Braun, eines
Beamten der österreichischen Gesandtschaft in Frankfurt, verfaßt haben
sollte. In dem Artikel, dat. Wien 8. Februar, hieß es: „Der preußische
Legationsrath und Bundestagsgesandte v. Bismarck hat bekanntlich nach
der Abreise des Grafen von Thun aus Frankfurt durch freiwillige Ueber-
tragung die österreichische Stimme in der Bundesversammlung und mit
ihr interimistisch den Vorsitz geführt. Herrn v. Bismarcks Soiréen waren
im Laufe dieses Interregnums viel besucht, von einer besonderen Thätig-
keit der Bundesversammlung hat man aber während der Zeit wenig
vernommen. Doch scheint sich der interimistische Präsident an diese
Ausnahmestellung so gewöhnt zu haben, daß er sie gar zu gern in eine
dauernde verwandeln möchte. Wenigstens begegnen wir in dem Ber-
liner ministeriellen Blatt „Die Zeit“ einem sehr legationsräthlichen Ar-
tikel aus Frankfurt, der plötzlich in die Präsidialbefugnisse Oesterreichs
Zweifel setzt und jenen alten preußischen Wunsch nach Alterntrung des
Vorsitzes wieder durchschimmern läßt.
Es war wirklich höchst zeitgemäß, mit solchen Ansprüchen in
einem Augenblicke aufzutreten, wo Oesterreich, indem es sich mit einem
einfachen Handelsvertrage begnügte, deutlich genug zu erkennen gab,
daß es, anstatt der ihm zugemutheten politischen Pläne, bloß materielle
Verbesserungen im Auge hat. Die Haltung Oesterreichs zeigt in jeder
Beziehung klar genug, daß es nirgends in den Bereich fremder Macht-
stellung einzugreifen gesonnen ist, daß es aber sein eigenes Recht mit
jener Kraft und Ausdauer zu sichern gedenkt, welche viele Blätter der
Geschichte zu rühmen wissen. Das Recht des Vorsitzes in der Bundes-
versammlung ist ihm durch die Bundesacte zugesichert, und wir hoffen,
daß es Niemandem ernstlich einfallen wird, dieses Recht anzutasten.
Gänzlich verfehlt in seiner logischen Begründung und nicht sehr
delikat in staatsmännischer Bezlehung erscheint vollends der Versuch des
erwähnten Frankfurter Briefes, gegen die Persönlichkeit des Kaiserlich
österreichischen Präsidialgesandten Mißtrauen zu erwecken. „Wenn sich
Herr v. Prokesch,“ heißt es dort, „um die Vertretung der specifisch
österreichischen Politik Verdienste erworben hat, so liegt darin allein
noch keine Gewähr seines Eifers für eine erfreuliche und nach allen
Seiten hin befriedigende Gestaltung der deutschen Bundesverhältnisse.
Im Gegentheil kann man sich der Besorgniß nicht erwehren, daß seine