— 150 —
1854 archischen Parthei im Lande nicht den Anklang gefunden haben,
28. 1. den sie gehofft, scheint mir diese ruhig abwartende Stellung
die günstigste, welche die Badische Regierung haben kann. Sie
wird ihren Gegnern am besten dadurch imponiren, daß sie
zeigt, sie könne es an sich kommen lassen; während jede Be-
eiferung ihrerseits zur Beilegung des Streits ihr als Schwäche
wird gedeutet werden, wodurch sie den Gegnern einen großen
Vortheil in die Hand geben wird. Sie sollte das feste Selbst-
vertrauen, durch welches allerdings eine solche abwartende
Stellung allein haltbar wird, um so weniger verlieren, als sie
einerseits eine moralisch feste Stellung inne hat, andererseits
der Besitz der materiellen Macht in den Händen der Regierung
immer eine Waffe und ein Vortheil ist, deren Werth die
Gegner wohl zu würdigen verstehen.
Es wird noch immer in ihren Händen liegen, entweder
bei dem alsdann nicht unwahrscheinlichen Entgegentreten der
Gegner einen günstigen Augenblick zur Unterhandlung zu wählen
(wobei sie immer im Vortheil sein wird, wenn die Gegner,
nicht sie, die Unterhandlung wünschen und erbitten) oder ohne
weitere Unterhandlung auf dem Wege einer consequenten und
besonnenen inneren Gesetzgebung die Verhältnisse zu ordnen
und die Grenzen abzustecken, welche das Verhältniß des Staats
zur Kirche bezeichnen.
Wenn man erwägt, wie wenig nach der prinzipiellen
Römischen Auffassung zu hoffen ist, auf dem Wege der Unter-
handlung von Rom jemals Zugeständnisse in Betreff der jura
circa sacra zu erlangen, wie geschickt aber Rom sich dem als
unabänderlich erkannten festen Willen in der Praxis anzu-
bequemen weiß, so möchte sich der letztere Weg wohl in vieler
Beziehung empfehlen. Es würde dabei allerdings sehr darauf
ankommen, das Wesentliche und das Unwesentliche zu sondern
und bei einer aufrichtigen Liberalität der Kirche gegenüber doch
zugleich mit großer Festigkeit und Klarheit an dem Bedürfniß