1854
73.
— 156 —
78.
Entwurf zu einer Erklärung in der Kammer?.
Die Regirung Sr. Moajestät des Königs ist den Ereignissen,
durch welche der Friede im Osten gestört und in weiterem
Umfange bedroht ist, mit der ernstesten Aufmerksamkeit gefolgt
und hat sich in jedem Augenblick die Pflichten gegenwärtig ge-
halten, welche ihr einerseits durch die europäische Machtstellung
Preußens, andrerseits durch die speziellen Verhältnisse dieses
Landes und durch seine Beziehungen zum übrigen Deutschland
auferlegt werden.
In jenen Pflichten lag der Beruf Preußens, seine An-
strengungen der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens zu
widmen und darf sich die Königliche Regirung dem befriedigenden
Bewußtsein hingeben, zur Erreichung dieses Zweckes keins der
sich darbietenden Mittel unversucht gelassen zu haben. Sie hat
in dieser Richtung nicht nur ihren Einfluß und das Vertrauen,
dessen sie sich bei den auswärtigen Mächten erfreut, geltend ge-
macht, sondern auch auf den Conferenzen zu Wien ihre eifrigen
Bemühungen mit denen von — vereinigt, um den zwischen Ruß-
land und der Pforte entstandnen Streit zu friedlichem Austrag
zu bringen. Die Königliche Regirung hat keinen Anstand ge-
nommen, bei dieser Gelegenheit ihre rechtliche Ansicht von der
Sache in den Protokollen niederzulegen und den zur Erhaltung
des Friedens gethanen Schritten der Conferenz durch ihre Mit-
wirkung das volle Gewicht der Gemeinschaftlichkeit zu geben; sie
hat aber geglaubt, ehe sie über dieses Maß hinaus der Freiheit
ihrer Entschließungen entsagte, ehe sie namentlich Verbindlichkeiten
einging, welche unmittelbar oder mittelbar zu einer thätigen Be-
theiligung an dem ausbrechenden Streite führen konnten, die
*) Eigenhändige Aufzeichnung Bismarcks.