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verstatten. Der Ausdruck, welchen S. Königliche Hoheit diesen 1854
Ansichten im Gespräch gab, trug durchgehends das Gepräge der 26.4.
Ergebung in Eurer Majestät Willensmeinung, auch bei ab-
weichender persönlicher Ueberzeugung. In so weit das in dem
ebenerwähnten Schreiben nicht in demselben Maße der Fall
gewesen, so glaubten S. Königliche Hoheit diesen Mißstand durch
die letzten vor Ihrer Abreise an Eure Majestät gerichteten Zeilen
gehoben zu haben, indem dieselben eine nachdrückliche Verur-
theilung jedes Protestes im Namen der Armee und die Er-
klärung, daß ein solcher nicht beabsichtigt gewesen, enthalten
hätten. Ich erlaubte mir die unterthänigste Bemerkung, daß
somit für dasjenige, was somit in das erste Schreiben über
die Absichten Sr. Königlichen Hoheit hinaus hätte gelegt werden
können, Genugthuung gegeben worden sei; daß indeß der danach
stehen bleibende Inhalt des Briefes doch von der Natur sei,
um Eure Majestät einen weiteren eintretenden Schritt von
Seiner Königlichen Hoheit erwarten zu lassen. Höchstdieselben
erwiderten mir, daß ein solcher Schritt schon längst geschehn sei,
wenn Sie nicht geglaubt hätten, daß durch den letzten aus
Berlin geschriebenen Brief auch in der Meinung Eurer Moajestät
das Vergangene gesühnt und abgethan sei; nachdem ein am
Tage vorher eingegangner Brief des Grafen v. d. Gröben
bereits den Beweis geliefert habe, daß dies nicht der Fall sei,
würden S. Königliche Hoheit sich beeilen, durch ein im Concept
bereits entworfnes Schreiben Eure Majestät zu versichern, wie
wenig es in der Absicht gelegen habe, die Allerhöchstdenselben
schuldigen Rücksichten zu verkennen und wie leid es Sr. König-
lichen Hoheit thue, wenn der Inhalt jenes Schreibens zu ent-
gegengesetzten Eindrücken habe Anlaß geben können. Ein des-
fallsiges Schreiben des Prinzen wurde noch vorgestern abgeschickt
und wird sich bereits in Eurer Majestät Händen befinden. Bei
meiner Entlassung sprach mir S. Königliche Hoheit wiederholt
die Hoffnung aus, daß dieser Schritt zu Eurer Majestät Aller-