Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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die Mittel zum ferneren Widerstand zu finden. Ich darf 
voraussetzen, daß Eurer Excellenz Erklärungen, welche meine 
Annahme bestätigen, bereits vorliegen, und daß die große 
Mehrzahl der Bundesstaaten ihre Bereitwilligkeit, im Schoße 
der Versammlung dem Bündniß beizutreten, in kurzem aus- 
sprechen werden; wenn diese Erklärungen zum Theil in all- 
gemeinen und nicht durchaus präcisen Ausdrücken gefaßt sein 
sollten, so würde doch meines Erachtens aus diesem Umstande 
für die beiden Großmächte kein Grund erwachsen, die Anbringung 
der Sache am Bunde aufzuhalten, indem ich nicht zweifle, daß 
die Schwerkraft der Ereignisse und der diesseitigen Machtverhält- 
nisse in dem jetzigen Stadium die Entschließungen der Bundes- 
versammlung in das von den beiden Großmächten vorgezeichnete 
Geleise drängen wird. Ganz unumwundne Erklärungen der 
Bereitwilligkeit am Bunde, dem Vertrage beizutreten, erwarte 
ich allerdings nicht von allen Seiten, theils wegen der Schwierig- 
keit, aus der in Bamberg eingenommenen Stellung mit An- 
stand einzulenken, theils auch wegen der Zweifel, die darüber 
obwalten, ob eine einfache Beitritts-Erklärung von Seiten der 
Bundesversammlung dieser letzteren als dem dritten Contrahenten 
im Vertrage ganz dieselben Rechte sichern würde, wie den 
beiden ursprünglichen Paciscenten, d. h. ob das Einverständniß 
der Bundesversammlung ebenso gut wie das von Preußen oder 
Oestreich für gewisse Fälle vorbehalten bleibt, oder ob der 
Consens der beiden Großmächte unter allen Umständen aus- 
reichend ist, um ohne weitre Befragung der Bundesversamm- 
lung den casus foederis festzustellen. Meines geh. Dafür- 
haltens dürfte es nicht einmal in unfrem Interesse liegen, diese 
Frage schon jetzt zum Nachtheil der Bundesversammlung zu 
entscheiden, und uns dadurch eines Mittels der Hemmung und 
des Widerstandes gegenüber von Oestreich zu begeben, von dem 
sich noch nicht voraus sehen läßt, ob und inwieweit wir eines 
solchen bedürfen werden. 
1854 
27. 6.
	        
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