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1858 Sperrpunkt irgend einer Art darbietet. Mit wie wenig Kräften
15.2. dieselbe in ihrer strategischen Wirkung zu paralysiren ist, hat
die Erfahrung der Blokade derselben durch die Freischärler
1849 bewiesen. Durch Vergrößerung und Verstärkung Lan-
daus diesem Waffenplatz eine größere Bedeutung zu geben,
ließe sich bei seiner strategisch völlig unwichtigen Lage nicht
rechtfertigen. Wie unter solchen Umständen Landau überhaupt
zu einer Bundesfestung erklärt werden konnte, läßt sich nur
damit beantworten, daß nach dem Frieden von 1815 auf der
ausgedehnten deutschen Grenze von Mainz bis Basel außer
Landau nicht ein einziger befestigter Punkt sich vorfand und
man daher demselben die Bundesfestungsqualität beilegte. Seit-
dem indessen Germersheim und Rastatt erbaut sind, ist die
Nichtigkeit Landaus erst recht zu Tage getreten, so daß die
Frage nahe liegt, ob dasselbe überhaupt als Festung zu er-
halten wünschenswerth ist, eine Frage, der auch Preußen bei
mancher seiner kleinen Festungen nahe getreten ist. So nah
an der Grenze liegend, nur wenig Tagemärsche von den Haupt-
waffenplätzen des Nachbarlandes entfernt, bei den beflügelten
Transportmitteln, sowie den sich täglich überbietenden Erfin-
dungen weittragender Wurfgeschosse sind kleine Festungen,
welche in keinerlei Art eine strategisch wichtige Lage haben,
nur gemacht, vom Feinde in wenig Tagen eingeäschert zu
werden und in dessen Hände zu fallen. Germersheim dagegen
bietet allein schon als Rheinübergang eine große Wichtigkeit
dar und eignet sich als solcher ganz vorzugsweise zu einer
Bundesfestung an Deutschlands Westgrenze, und je gerecht-
fertigter etwaige Verstärkungen dieses Platzes wären, je un-
gerechtfertigter wären sie bei Landau.
In engster Verbindung mit der Uebertragung der Bundes-
festungsqualität von Landau auf Germersheim steht die Be-
satzungsfrage derselben. Nach den bestehenden Bundesbestim-
mungen gehören zur Kriegsbesatzung von Landau auch die