Object: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

—_ 27 0 — 
monarchische Staatsgedanke sei. Die Sozialdemokratie rechnet 
Verf. nicht zur Demokratie; sie wird einfach als „unpatriotisch“ 
bezeichnet und Verf. scheint von ihr ernste Gefahren für die 
deutsche Staatsentwickelung nicht zu befürchten. 
Im Eingang seiner Darstellung erwähnt Verf. eine Bemerkung 
ÜHERBULIEZ’s: andere Staaten hätten mit einem kompakten Terri- 
torium begonnen und dann ihre Grenzen allmählig vorgeschoben; 
Preussen dagegen habe mit der Bezeichnung der Grenzen be- 
gonnen und diesen weit vorgeschobenen Grenzen allmählich das 
Territorium eingefügt. Diese Bemerkung ist richtig und trifit 
den Kernpunkt der preussischen Staatsgeschichte von 1609 bis 
1866/70. Aber den Stand des heutigen deutschen Bundesstaats- 
lebens unterschätzt Verf. doch, wenn er meint: im deutschen 
Bundesstaat: „all is inequality*“ und Preussen herrscht allein. 
Wir haben in Preussen jetzt manchmal die entgegengesetzte 
Empfindung. Aber verständige Erwägung wird im Hinblick 
auf die Gebiets- und Bevölkerungsunterschiede die Hegemonie 
Preussens als notwendig einsehen. Und historische Erwägung 
wird diese Hegemonie als das grosse Ergebnis der Welt- 
geschichte anerkennen, denn Preussen und die Hohen- 
zollern haben das heutige Deutsche Reich und seine 
Grösse geschaffen, die nun auch die Angehörigen der 
Mittel- und Kleinstaaten bis an die äussersten Enden 
der Erde trägt und behütet. 
Damit scheiden wir dankbar von dem schönen, an Gedanken 
und anregenden Gesichtspunkten reichen Werke des amerikani- 
schen Verf., dessen Fortsetzung wir erbitten und erwarten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.