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welche Seine Majestät der König befohlen haben, theils am 1865
11 d. M.-) theils am gestrigen Tage an das Wiener Cabinet 15.7.
zu richten. Die Kürze der Zeit und das Mißverhältniß der
hiesigen Arbeitskräfte zu den laufenden Geschäften machen es
unmöglich, dem Courier eine vollständigere Darstellung des
uNmfangreichen Schriftwechsels mitzugeben, welcher in den letzten
Tagen zwischen hier und Wien stattgefunden hat. Die Anlage
enthält aber die Darstellung der daraus hervorgegangenen
Situation. Um auf alle Eventualitäten, welche aus derselben
sich entwickeln können, vorbereitet zu sein, wollen des Königs
Majestät die Beschaffung der für eine etwaige Mobilmachung
nöthigen Geldmittel, ohne Contrahirung einer Anleihe, anordnen
und zugleich solche Verbesserungen der militärischen Ausrüstung,
welche ohnehin in Aussicht standen, mit möglichster Be-
schleunigung ins Werk setzen lassen. Um in dieser Beziehung
die nöthigen Beschlüsse zu fassen, wird in Regensburg am
21 d. M. eine Conseil-Sitzung abgehalten werden, zu welcher
ich die Minister auf allerhöchsten Befehl heut einlade. Seine
Majestät waren zwar der Meinung, daß die Entfernung Eurer
Königlichen Hoheit die Betheiligung nicht gestatten werde; ich
glaube indessen, Höchstdieselben, so schleunig als es in Ermange-
lung eines telegraphischen Chiffres möglich ist, von der Sachlage
in Kenntniß setzen zu sollen. Sollten Eure Königliche Hoheit
nicht nach Regensburg kommen, so bitte ich unterthänigst, nach
dem Conseil und nach einer Unterredung, welche ich am Tage
darauf mit Baron von der Pfordten haben soll, weiteren Bericht
erstatten zu dürfen. Zugleich erlaube ich mir die ehrerbietige
Anfrage, ob Eure Königliche Hoheit nicht befehlen, daß Höchst-
denselben aus dem auswärtigen Ministerium ein Chiffre behufs
sicherer telegraphischer Correspondenz übersandt werde. Die
Benutzung desselben wird einem der Adjutanten Eurer König-
*) Vgl. Sybel, Begründung des Deutschen Reichs IV, 149.