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Ausschuß beauftragte, sich aus Mitgliedern der Ständeversamm= 1867
lung bis auf eine beliebig festzusetzende Höhe zu ergänzen, so 7.8.
würde sie damit nicht allein einen Beweis ihrer Achtung vor
den verfassungsmäßigen Zuständen des Landes geben, sondern
gleichzeitig sehr klug handeln, da in der Sache selbst nur dasselbe
Resultat erreicht würde, welches jeder andere Modus für die
Auswahl der Vertrauensmänner ebenfalls herbeiführen würde
— d. h. es würden diejenigen Personen gewählt werden, welche
auch die Regierung bei ganz einseitigem und unabhängigem
Vorgehen berufen müßte, um mit einiger Aussicht auf Erfolg
Verhandlungen eröffnen zu können.
Abgesehen von den beklagenswerthen Verordnungen des
Grafen Lippe, die einmal gegeben und nicht ohne Weiteres
zurückzunehmen sind, würden die hessischen Vertrauensmänner
zwei desideria vornehmlich betonen:
1. die Sicherstellung des Staatsschatzes und des Lau-
demialfonds.
2. die Bildung einer Provinzialvertretung.
Wenn finanzielle Gründe für die Einziehung des Staats-
schatzes und des Laudemialfonds sprechen, so sollten höhere poli-
tische Rücksichten doch eine andere Entscheidung treffen lassen.
Zudem wäre es, was den letzeren Fonds betrifft, geradezu
eine schreiende Ungerechtigkeit, ihn der Provinz zu entziehen.
Der Laudemialfonds aus Ablösungs-Summen 2c. gebildet,
hat nur durch den Eigensinn des Kurfürsten nicht diejenige
Verwendung gefunden, welche er finden mußte und auch in den
alten Landestheilen zum Besten communaler Zwecke gefunden
hat. Ihn einzuziehen, hieße die Einwohner der Provinz danoch
strafen, wo sie eigentlich Entschädigung verdienten. Zudem
dürfte man, wenn der Wunsch nach einer Provinzialvertretung
erfüllt wird, wie kaum zu bezweifeln, dieser nicht von Hause
aus die Mittel zu einer ersprießlichen Wirksamkeit entziehen.
Was die Bildung dieser Provinzial-Vertretung betrifft, so