Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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Ausschuß beauftragte, sich aus Mitgliedern der Ständeversamm= 1867 
lung bis auf eine beliebig festzusetzende Höhe zu ergänzen, so 7.8. 
würde sie damit nicht allein einen Beweis ihrer Achtung vor 
den verfassungsmäßigen Zuständen des Landes geben, sondern 
gleichzeitig sehr klug handeln, da in der Sache selbst nur dasselbe 
Resultat erreicht würde, welches jeder andere Modus für die 
Auswahl der Vertrauensmänner ebenfalls herbeiführen würde 
— d. h. es würden diejenigen Personen gewählt werden, welche 
auch die Regierung bei ganz einseitigem und unabhängigem 
Vorgehen berufen müßte, um mit einiger Aussicht auf Erfolg 
Verhandlungen eröffnen zu können. 
Abgesehen von den beklagenswerthen Verordnungen des 
Grafen Lippe, die einmal gegeben und nicht ohne Weiteres 
zurückzunehmen sind, würden die hessischen Vertrauensmänner 
zwei desideria vornehmlich betonen: 
1. die Sicherstellung des Staatsschatzes und des Lau- 
demialfonds. 
2. die Bildung einer Provinzialvertretung. 
Wenn finanzielle Gründe für die Einziehung des Staats- 
schatzes und des Laudemialfonds sprechen, so sollten höhere poli- 
tische Rücksichten doch eine andere Entscheidung treffen lassen. 
Zudem wäre es, was den letzeren Fonds betrifft, geradezu 
eine schreiende Ungerechtigkeit, ihn der Provinz zu entziehen. 
Der Laudemialfonds aus Ablösungs-Summen 2c. gebildet, 
hat nur durch den Eigensinn des Kurfürsten nicht diejenige 
Verwendung gefunden, welche er finden mußte und auch in den 
alten Landestheilen zum Besten communaler Zwecke gefunden 
hat. Ihn einzuziehen, hieße die Einwohner der Provinz danoch 
strafen, wo sie eigentlich Entschädigung verdienten. Zudem 
dürfte man, wenn der Wunsch nach einer Provinzialvertretung 
erfüllt wird, wie kaum zu bezweifeln, dieser nicht von Hause 
aus die Mittel zu einer ersprießlichen Wirksamkeit entziehen. 
Was die Bildung dieser Provinzial-Vertretung betrifft, so
	        
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