Object: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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in Bern seine abschliessende Ansicht, nach Anhörung der Land- 
schaft, vorbehielt. 
Das Zürcherische Referendum ist nur kurze Zeit in wirk- 
lichem Gebrauch gewesen, dannzumal aber, ganz anders als gegen- 
wärtig, vorzugsweise für die grossen und wichtigsten äusseren und 
inneren Angelegenheiten gebraucht worden. Insbesondere für 
solche, in denen die Regierung Halt und Kraft zu grossen Ent- 
schlüssen durch engen Zusammenhang mit ihrem eigenen Volke 
suchte. Es handelte sich namentlich um die Annahme der Refor- 
mation, mit der Zürich längere Zeit ganz allein voranging und 
um die Verwerfung des französischen Bündnisses, mittelst welchem 
Frankreich die Schweiz auf Jahrhunderte hinaus in seinen Sold 
nahm und zu jeder eigenen Politik unfähig machte. Es ist sehr 
bezeichnend für die Natur und Wirkungen des Referendums, dass 
dieser Zweck durchweg erreicht wurde und die Gemeinden das 
Rechte trafen, während die vornehmsten Rathsherren dagegen 
das Geld des französischen Königs liebten und öfter sogar ihr 
Schweizer Bürgerrecht lieber, als dessen Sold aufgaben °%). 
Die Antworten der Gemeinden zeugen auch hier von sehr vielem 
34) Vgl. darüber HorTTineer, Geschichte der Eidgenossen in der Zeit 
der Kirchentrennung I. 34—39. 41. 478. Eidg. Abschiede V. Il.4. Jedes 
einzelne Rathsglied war in einzelnen Orten bestochen worden. „Der Franzos 
(sagt BuULLINGER) erschütt den Kronensak und vergabet ein unsaglich Gut in 
die Eidgnossschaft*. In Basel wurden jedem Mitglied des kleinen Rathes 
jährlich 15, jedem des grossen 6 Kronen angeboten. Der wackere Schaffhauser 
Hans STOKAR sagt in seinem Tagbuch darüber: Wer noch vor 3 Jahren vom 
Bund mit Frankreich geredet hätte, hätte sterben müssen, so übel habe man 
dem König (wegen der Schlacht von Marignano 1515) gewoilt: „Das ward 
also vergessen. Das macht das Gelt und die Kronen, die hend uns blind ge- 
macht, das wir unser schand und laster hend vergessen, das er uns zugfügt 
hett und das Blutgelt, das man von im gnon hot, das wird uns den Tag 
einst sur werden, ich hon iren aber nit gewelen und bin allweg wider die 
Kron Frankrych gsyn*. Damit man übrigens nicht etwa denke, es sei diese 
Freude an Jahrgeldern eine spezifisch schweizerische Eigenschaft gewesen, 
haben die Geschichtsquellen auch die lebhaften Begehren unserer damaligen 
tapferen Miteidgenossen von Rottweil am Neckar (die ebenfalls mit vor 
Dijon und Marignano gewesen waren) nach solchen Früchten der damaligen 
Politik aufbewahrt, worüber ein deutscher Volkspoet spöttisch sagt: 
„von Rotwyl die newen schweizerknaben 
wolltend der Ganss auch ein Feder haben“.
	        
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