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Defensiv-Abkommen, eine Gattung Assecuranz zwischen unseren 1879
beiden Souverainen in dem Sinne handle, jeden Angriff auf 1.9.
eines der beiden Reiche mit ganzer Macht gemeinsam abzu-
weisen, sowie daß der Casus foederis auch in dem Falle ein-
treten soll, wenn eines der beiden Reiche von einer dritten
Macht angegriffen und Rußland mit dieser cooperiren würde?7).
Ich habe auch betont, daß ich diese Combination mit aller
Wärme befürworte, die Entscheidung Sr. Majestät jedoch durch-
aus nicht präjudicirt habe.
Hierauf erhielt ich bei meiner Ankunft ein aus Prag da-
tirtes Telegramm, in welchem der Kaiser mir erklärt, der
Tendenz und den vorläufigen Resultaten unserer Zusammen-
kunft aus vollster Ueberzeugung beizustimmen, und mich ein-
ladet, Ihn in dem Lager von Bruck aufzusuchen. Gestern nun
war ich in Bruck, wo ich detaillirten Vortrag zu erstatten Ge-
legenheit hatte.
Ich fand den Kaiser so durchdrungen von der Nüttzlichkeit,
ja Nothwendigkeit einer solchen Abmachung, daß jede weitere
Motivirung sich als überflüssig herausstellte. Seine Mcjestät
sieht darin nicht nur keine Abweichung von dem Vorhaben, den
Frieden zwischen den drei Reichen zu erhalten, sondern heute
die einzig mögliche Art, das Damocles-Schwert, welches über
unseren Beziehungen fortwährend schwebt, zu beseitigen und
den Frieden nicht nur zum Heile der Beiden, sondern auch
zum Wohle des Dritten praktisch sicher zu stellen.
Daß sich mein Kaiser stets freut, und sich jetzt besonders
freuen wird, Sie hier zu sehen, ist selbstverständlich. Mittler-
weile bin ich ermächtigt, sobald Sie das principielle Einver-
ständniß Sr. Majestät des Kaiser's Wilhelm constatiren können,
eine Textirung entgegenzunehmen und auch meinerseits eine
solche zu versuchen.
*) Vgl. den Text des deutsch-österreichischen Bündnißvertrags,
Politische Reden XII, 486 ff.