Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Rheinproving. II. Königreich Bayern. 
Das Gymnasium zu Mühlheim a. d. Ruhr 1. Das Alte Gymnasium zu Würzburg (A. a. 
(verbunden mit dem Real-Gymnasium da- II. 32 a. a. O.), 
selbst). 2. Das Neue Gymnasium daselbst. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirken- Anmerk. Anerkennung mit rückwirken- 
der Kraft bis zum Östertermin 1887. der Kraft bis zum Michaelistermin 1886. 
b. Real-Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Das Real-Gymnasium zu Mühlheim a. d. Ruhr (verbunden mit dem Gymnasium daselbst). — 
A. D. I. 89 a. a. O. 
c. Ober-Realschulen. 
Herzogthum Braunschweig. 
4 Die Ober-Realschule zu Braunschweig (bisher Realschule B. b. VIII. a. a. O.). 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, 
welche im Ostertermin 1887 die Reifeprüfung bestanden haben. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Proghmunasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassan. 
Das Progymnasium zu Eschwege (verbunden mit der ##Realschule daselbst). 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, 
welche im Ostertermin 1887 die Entlassungsprüfung bestanden haben. 
b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Proving Hessen-Nassan. 
Die Realschule zu Eschwege (verbunden mit dem Progymnasium daselbst). B. b. 1. 5 a. u. O. — 
+ Die mil einen # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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