Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Zweiter Band. (2)

Schreiben Bethmann's. Gasteiner Vertrag. Schreiben Bismarck's. 17 
welchen Schwierigkeiten ich bei den Verhandlungen über diesen 
noch zu kämpfen hatte, welche Vorsicht zu beachten war, zeigt 
mein nachstehendes Schreiben an Se. Moajestät #: 
Gastein, 1. August 1865. 
Allergnädigster König und Herr. 
Eure Majestät wollen mir huldreich verzeihn, wenn eine 
vielleicht zu weit getriebne Sorge für die Interessen des aller- 
höchsten Dienstes mich veranlaßt, auf die Mittheilungen zurück- 
zukommen, welche Eure Moajestät soeben die Gnade hatten mir 
zu machen. Der Gedanke einer Theilung auch nur der Verwaltung 
der Herzogthümer würde, wenn er im Augustenburgischen Lager 
ruchbar würde, einen heftigen Sturm in Diplomatie und Presse 
erregen, weil man den Anfang der definitiven Theilung darin 
erblicken und nicht zweifeln würde, daß die Landestheile, welche 
der ausschließlich preußischen Verwaltung anheimfallen, für 
Augustenburg verloren sind. Ich glaube mit Eurer Mojestät, 
daß J. M. die Königin die Mittheilungen geheim halten werde; 
wenn aber won Coblenz im Vertraun auf die verwandschaft- 
lichen Beziehungen eine Andeutung an die Königin Victoria, 
an die Kronprinzlichen Herrschaften, nach Weimar oder nach 
Baden gelangte, so könnte allein die Thatsache, daß von uns 
das Geheimniß, welches ich dem Grafen Blome auf sein Ver- 
langen zusagte, nicht bewahrt worden ist, das Mißtraun des 
Kaisers Franz Joseph wecken und die Unterhandlung zum 
Scheitern bringen. Hinter diesem Scheitern steht aber fast un- 
vermeidlich der Krieg mit Oestreich; Eure Mjestät wollen es 
nicht nur meinem Interesse für denrallerhöchsten Dienst, sondern 
meiner Anhänglichkeit an Allerhöchstdero Person zu Gute halten, 
wenn ich von dem Eindrucke beherrscht bin, daß Eure Majestät 
in einen Krieg gegen Oestreich mit einem andern Gesühle und 
1) Vgl. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen 1 119 ff. 
Otto Fürst von Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. II. 2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.