Benenunng der Gegenstände.
Am
10 Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 Zentner
veranschlagt
5½ Preußische
6 5 Altbayerlsche
oder
4/ Rheinbayerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes;
ingleichen Fenster= und Tafelglas
ohne Unterschled der Farbe .. ..
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit abgeschliffenen
Stöpseln, Böden oder Rändern
J) Gepreßtes, geschliffenes, abgerlebenes, geschntttenes,
in Formen gemustertes weißes
Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von
Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glasschmelz
... ... . ... .....
4) Spiegelglas:
1. wenn das Stücknicht über 288 Preußische
oder 333 Altbayerische oder 245 Rheinbaverische
QZoll mißt,
a) gegossenes, belegtes oder unbelegtes,
Kubikfuß.
Maaßstab
Verzollung.
Eingang. 1 Ausgang.
Sgr. Sgr.
(r. ) tb r
..11 Zentr.
.11 Zentr.
na) wenn das Stück nicht über 144
Preußische □ Zoll mißt
bb) wenn das Stück über 144 und bis
288 Preußische goll mißt
6) geblasenes, belegtes oder unbelegtes
2. belegtes und unbelegtes, gegossenes und
geblasenes, wenn das Stück mißt:
nboder
O Zoll O Zoll Preuß. Altbayerische Os#eln
über 288 bis 576 oder bis 666 oder
. 576 1000 = 1156
. 1000 = 4 = 1618 =
1400 - 1900 - 2196 =
. 1900 C□oll Preußiscsb
Anmerk. Rohes ungeschliffenes Spiegelglas wind gegen
die algemein Eingangsabgabe eingelassen.
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas,
EEIIIIIII
auch Glaswaaren in Verbindung mit unedlen
Metallen und andern nicht zu den Gespinnsten
gehörigen Urstoffen; desgl. Splegel,
deren Glastafeln nicht über 288
Preuß. D Zoll das Stück messen
Anmerk. Splegel von größeren Dimensionen des Glases
zahlen, ehne Rücksicht auf die Rahmen,
den Gingangszoll nach obigen Stücksätzen
für Splegelg as, den Dimanstonen des Gla-
ses gemäß; falls sich der Eingangszoll danach
aber geringer als 10 Rihl. oder 17Fl.
20 Kr. vom Zeniner berechnet, diesen Sat.
Häute, Felle und Haare:
a) Rohe (grüne, gesalzene, trockene) Häute
und Felle zur Lederbereitung, ingleichen
rohe Pferdehaare
11
———————.—..———.—..
Abgabeusätze
Fuͤr
der
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Stück.
1 Stück.
1 Stück.
1 Stück.
.11 Zentr. 10
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
in 3tel und 24#el),
—
SG—
nach dem
des Thalers
beim
u..
15
4½
10
—
14
14
35
52
—————.
17
20 frei
(16)
nach dem
241-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.
Ar.
15
52
15
'l. B.
Aucgang.
Kl. Tr.
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
23 in Fäffern u. Kißen-13
in Körb. u. Gestellen
23 in Fässern u. Kisten.
13 in Körben.
17 in Kisten.
2 in äfsern u. Kislen.
11 in Körben.
13 in äffern u. Klaen.
55 r4