3. Das Finanzministerium. 145
des Staates, mithin die Aufstellung des Staatshaushaltsplanes
und dessen Vorbereitung für die beiden Kammern
ob. Der Etat wird alljährlich für das seit 1877 vom 1. April
bis 31. März laufende Rechnungsjahr aufgestellt (Art. 99). Die
einzelnen Ministerien haben dem Finanzminister ihre jährlichen
Voranschläge zur Prüfung einzureichen. Im Finanzministerium
ist also der Mittelpunkt für das gesamte Kassenwesen des
Staates und mit ihm deshalb auch die Generalstaatskasse
verbunden, bei welcher sämtliche Staatseinnahmen zusammenfließen.
Um welche bedeutende Beträge es sich hierbei
handelt, erweisen die ständig wachsenden jährlichen Einnahmeund
Ausgabezahlen des preußischen Haushaltsetats, welche
sich für 1917 auf rund 5,160 Milliarden M belaufen. Von
den Ausgaben sind 4,955 Millrd. als fortdauernde anzusehen.
Dabei tritt die Bedeutung der preußischen Staatsbahnen
für den Gesamthaushalt immer greifbarer hervor: ihre fast
stetig steigenden Überschüsse bilden seit Jahren die Grundlage
für die Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt.
Bezüglich der Anordnung und Aufstellung des Staatshaushaltplanes
(auch „Budget“ genannt, d. h. Beutel, Tasche,
die zur Aufbewahrung von Staatsrechnungen bestimmte
Mappe) ist zu bemerken, daß die Staatsausgaben und Staatseinnahmen
für den ganzen Staat im Voranschlag aufzustellen
sind. Der Einnahmeteil umfaßt die sämtlichen Einnahmequellen
und den Voranschlag der Mittel, durch welche
das zur Bestreitung der Ausgaben etwa noch Fehlende gedeckt
werden soll. Der Ausgabeteil dagegen berechnet die wahrscheinlichen
Bedürfnisse des Staates nach ihren einzelnen
Zweigen. Die Ansätze beruhen als Voranschläge nur auf Wahrscheinlichkeits-Berechnungen
und es sind sowohl Ausfälle als
Mehreinnahmen gegen die Schätzungen möglich. Die Ausgaben
sind geschieden in „dauernde“ (das Ordinarium) und in „ein-