Metadata : Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

                             3.  Das  Finanzministerium.              145

des  Staates,  mithin  die  Aufstellung  des  Staatshaushaltsplanes
  und  dessen  Vorbereitung  für  die  beiden  Kammern
ob.  Der  Etat  wird  alljährlich  für  das  seit  1877  vom  1.  April
bis  31.  März  laufende  Rechnungsjahr  aufgestellt  (Art.  99).  Die
einzelnen  Ministerien  haben  dem  Finanzminister  ihre  jährlichen
Voranschläge  zur  Prüfung  einzureichen.  Im  Finanzministerium
ist  also  der  Mittelpunkt  für  das  gesamte  Kassenwesen  des
Staates  und  mit  ihm  deshalb  auch  die  Generalstaatskasse
verbunden,  bei  welcher  sämtliche  Staatseinnahmen  zusammenfließen.
  Um  welche  bedeutende  Beträge  es  sich  hierbei
handelt,  erweisen  die  ständig  wachsenden  jährlichen  Einnahmeund
  Ausgabezahlen  des  preußischen  Haushaltsetats,  welche
sich  für  1917  auf  rund  5,160  Milliarden  M  belaufen.  Von
den  Ausgaben  sind  4,955  Millrd.  als  fortdauernde  anzusehen.
Dabei  tritt  die  Bedeutung  der  preußischen  Staatsbahnen
für  den  Gesamthaushalt  immer  greifbarer  hervor:  ihre  fast
stetig  steigenden  Überschüsse  bilden  seit  Jahren  die  Grundlage
  für  die  Herstellung  des  Gleichgewichts  im  Staatshaushalt.


Bezüglich  der  Anordnung  und  Aufstellung  des  Staatshaushaltplanes
  (auch  „Budget“  genannt,  d.  h.  Beutel,  Tasche,
die  zur  Aufbewahrung  von  Staatsrechnungen  bestimmte
Mappe)  ist  zu  bemerken,  daß  die  Staatsausgaben  und  Staatseinnahmen
  für  den  ganzen  Staat  im  Voranschlag  aufzustellen
sind.  Der  Einnahmeteil  umfaßt  die  sämtlichen  Einnahmequellen
  und  den  Voranschlag  der  Mittel,  durch  welche
das  zur  Bestreitung  der  Ausgaben  etwa  noch  Fehlende  gedeckt
werden  soll.  Der  Ausgabeteil  dagegen  berechnet  die  wahrscheinlichen
  Bedürfnisse  des  Staates  nach  ihren  einzelnen
Zweigen.  Die  Ansätze  beruhen  als  Voranschläge  nur  auf  Wahrscheinlichkeits-Berechnungen
  und  es  sind  sowohl  Ausfälle  als
Mehreinnahmen  gegen  die  Schätzungen  möglich.  Die  Ausgaben
sind  geschieden  in  „dauernde“  (das  Ordinarium)  und  in  „ein-